Sie können beim zuständigen Amtsgericht (Familiengericht) den Erlass einer einstweiligen Verfügung – Gewaltschutz - beantragen.

Das Familiengericht ordnet auf Antrag per Beschluss an, sofern jemand bedroht wird, dass der „Bedroher“ sich dem „Bedrohten“ nicht mehr nähern darf, keinen Kontakt zu ihm aufnehmen darf, ihn nicht angreifen, belästigen, bedrohen u.A. darf.

Voraussetzungen

Aktuelle Bedrohungslage

Welche Unterlagen benötige ich?

  • bei Beantragung eines Erlasses einer einstweiligen Anordnung Gewaltschutz
    1. Antrag, Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch einen Rechtsanwalt/Notar oder bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts.
    2. Bei Antragstellung durch den/die gesetzliche/n Vertreter/in ist nach Möglichkeit ein Sorgerechtsnachweis vorzulegen (Geburtsurkunde des Kindes bei miteinander verheirateten Eltern, Sorgerechtsentscheidung/Bestallung des Vormundes/Betreuers).
    3. Der/Die Antragsteller/in muss einen Identitätsnachweis vorzulegen.
    4. Die Anschrift des/der Antragsgegner/in muss bekannt sein.