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Familie - Duplikat eines Urteils/Beschlusses (Scheidung, Sorgerecht, Unterhalt Kind) Ausweise und Dokumente Register und Kataster

Sie können beim zuständigen Amtsgericht schriftlich (Familiengericht) eine weitere Ausfertigung/beglaubigte Abschrift/einfache Abschrift des Urteils/Beschlusses mit Rechtskraftvermerk beantragen.

  • Basisinformationen

    Das Familiengericht erteilt einem/r Beteiligten auf ihren/seinen schriftlichen Antrag eine weitere Ausfertigung/eine beglaubigte Abschrift/eine einfache Abschrift eines Beschlusses/Urteils.

    Voraussetzungen

    Schriftlicher Antrag.

    Der Antragsteller ist Beteiligter des Verfahrens (Beteiligter ist, wer im Rubrum (am Anfang) des Urteils/Beschlusses etc. genannt ist.).

  • Ablauf

    Das Familiengericht erteilt auf schriftlichen, formlosen Antrag eine weitere Ausfertigung/beglaubigte Abschrift/einfache Abschrift des Urteils/Beschlusses mit Rechtskraftvermerk .

    Der Antrag kann auch per E-Mail mit eingescanntem Personalausweis oder per Fax gestellt werden.

    Weitere Hinweise

    Scheidungsurteile sind nur ab Jahrgang 1978 beim Amtsgericht Bremen zu beantragen. Bei früheren Jahrgängen bitte an das Landgericht Bremen wenden (Domsheide 16, 28195 Bremen, office@landgericht.bremen.de)

  • Benötigte Unterlagen

    • Identitätsnachweis

      Kopie des Personalausweises des Antragstellers oder ein Reisepass ist auch als Identitätsnachweis ausreichend.

    • schriftlicher Antrag

      formlos, erforderliche Angaben: aktuelle Anschrift des Antragstellers

    • bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht

      die Vorlage der Vollmacht und zusätzlich Personalausweiskopie des Vollmachtnehmers

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

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Aktualisiert am 22.07.2025

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