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Familie - Prozesskostenhilfe Recht und Verbraucherschutz Verbraucherschutz, Compliance und Recht

Wenn Sie nach Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können, erhalten Sie auf Antrag Verfahrenskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig
erscheint.

  • Basisinformationen

    Verfahrenskostenhilfe wird gewährt, wenn

    • Beteiligte/r ist nach ihren/seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht/nur zum Teil in der Lage die Kosten der Prozessführung aufzubringen oder kann nur Raten zahlen,
    • auf Antrag
    • die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung bietet hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet
    • die beabsichtigte Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung erscheint nicht mutwillig.

    Mutwilligkeit: wenn eine Partei, die keine Verfahrenskostenhilfe beansprucht, bei verständiger Würdigung aller Umstände von der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung absehen würde, obwohl eine hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht.

    Voraussetzungen

    • Formloser Antrag
    • Vollständige Beauskunftung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse mittels Verfahrenskostenhilfeformular
    • Beifügung von Belegkopien zu sämtlichen Ein- und Ausgaben, ggfs. Versicherungen an Eides statt.

    Versicherung der Wahrheit und Vollständigkeit.

  • Ablauf

    1. Antragstellung (formlos, schriftlich)

    2. Bewilligung durch Beschluss entweder

    • mit monatlicher Ratenzahlung oder
    • ohne Ratenzahlung

    (abhängig von der persönlichen und wirtschaftlichen Lage des/der Antragstellers/in).

    Weitere Hinweise

    Antrag genügt in Schriftform

    Ausfüllhinweis: http://www.buergerservice.bremen.de/sixcms/media.php/5/Erkl%E4rung%20%FCber%20die%20pers%F6nlichen%20und%20wirtschaftlichen%20Verh%E4ltnisse.pdf

    Unvollständige und unrichtige Angaben können die Aufhebung der Bewilligung und die Strafverfolgung nach  sich ziehen.

    Es kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden.

    Der/die Antragsteller/in muss:

    • wesentliche Verbesserungen seiner/ihrer wirtschaftlichen Lage und/oder
    • eine Änderung seiner/ihrer Anschrift

    unaufgefordert und unverzüglich dem Gericht gegenüber anzeigen:

    • während des Verfahrens sowie
    • binnen 4 Jahren nach Abschluss des Verfahrens

    Andernfalls wird die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe aufgehoben und die Gesamtkosten müssen gezahlt werden.

    Die Verfahrenskostenhilfebewilligung bezieht sich NUR auf die eigenen Kosten. Kosten der Gegenseite werden nicht von der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe erfasst (§ 123 ZPO). D. h.: Wenn der Verfahrenskostenhilfeberechtigte im Verfahren unterliegt (ihm Kosten auferlegt werden), muss er die Kosten der Gegenseite tragen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Belegkopien

      Belegkopien zu sämtlichen Ein- und Ausnahmen, ggs. Versicherung an Eides Statt

  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

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Aktualisiert am 22.07.2025

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