Wenn Sie zu einem Termin im Familiengericht geladen sind und diesen nicht wahrnehmen können, können Sie den Termin telefonisch absagen.
Bitte beachten Sie, dass die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich ist, wenn das persönliche Erscheinen angeordnet ist. Andernfalls wird Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt.
Sie können dem Familiengericht telefonisch mitteilen, wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können.
Sie können den Termin nicht wahrnehmen.
Folgende Angaben werden benötigt:
Folgende Angaben können Sie zusätzlich machen:
Telefonische Terminabsage.
Bei unentschuldigtem Nichterscheinen kann ein Ordnungsgeld gegen Sie festgesetzt werden.
Das Ausbleiben ist so rechtzeitig zu entschuldigen, dass die Absetzung des Termins und die Benachrichtigung der Beteiligten möglich ist.
Ärztliche Atteste sind umgehend vorzulegen.
Zur Vermeidung eines Ordnungsgeldes ist ein späteres Einreichen ausreichend, wenn das verspätete Einreichen unverschuldet war (§ 381 Abs. 1 S. 2 ZPO).
Die Einreichung von Nachweisen (Attest o.ä.) unterliegt keinem Formzwang (Kopien sind ausreichend).
Sofern das FamG telefonisch nicht zu erreichen ist, ist die Kontaktaufnahme per Fax (0421/361-16394, -59775) oder E-Mail (familiengericht@amtsgericht.bremen.de) möglich.
Sofern persönliches Erscheinen angeordnet ist: Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Zwingender Inhalt: Aus dem Attest muss die Diagnose hervorgehen und die ärztliche Feststellung der Verhandlungsunfähigkeit.
keine Kosten, unter bestimmten Voraussetzungen Ordnungsgeld (siehe Beschreibung).
Aktualisiert am 31.01.2025