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Familienzuschuss / Familienerholungszuschuss Partnerschaft und Familie

Alle zwei Jahre können Familien mit niedrigem Einkommen aus Bremen einen Antrag auf Bezuschussung einer Erholungsmaßnahme bei der Daniel-Schnakenberg-Stiftung stellen.

  • Basisinformationen

    Die Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung fördert die Teilnahme von Bremer Familien, Kindern und Jugendlichen an Familienfreizeiten gemeinnütziger Träger.

    Voraussetzungen

    Gefördert werden:

    • Familien mit mindestens einem Kind (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr)
    • Allein Erziehende mit mindestens einem Kind (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr), die an Familienfreizeiten gemeinnütziger Träger oder einer Erholungsmaßnahme in einer anerkannten Familienferienstätte in Deutschland teilnehmen. Die Erholungsmaßnahmen dürfen die Dauer von 21 Tagen nicht überschreiten und in dem Kalenderjahr nicht gesplittet werden.

    Zuschüsse zur Familienerholung können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben werden.

  • Ablauf

    Über das Antragsformular und die zugehörigen Nachweise wird das Gesamteinkommen der Familie oder der Antrag stellenden Person festgestellt. Die Höhe des Zuschusses berechnet sich aus den Nettoeinkünften. Die Berechnung erfolgt im Rahmen des anrechnungsfähigen Familieneinkommens gemäß Berechnungstabelle.

    Der Höchstzuschuss beträgt 15 Euro pro Tag und Person.

    Weitere Hinweise

    Die Antragstellung erfolgt direkt beim:

    ServiceBureau Jugendinformation
    Daniel-Schnakenberg-Stiftung
    Gaby Benckert
    Grünenstr. 7
    28199 Bremen

    Tel: 0421 - 33 00 89 11
    Fax: 0421 - 33 00 89 22
    gaby.benckert@jugendinfo.de

    Bremerhavener Familien erhalten keinen Zuschuss, da der Magistrat der Stadt Bremerhaven keinen Zuschuss zur Familienerholung gewährt.

  • Zuständige Stellen

    Weitere Dienstleister

    Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
    Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

    Ansprechperson

    • Frau Sandra Schütz

      Sachbearbeitung Familienpolitik und Familienförderung

      +49 421 361 2338
      +49 421 496 2338
      E-Mail

  • Formulare

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Aktualisiert am 21.02.2025

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