Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.
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Basisinformationen
Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.
Voraussetzungen
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Ablauf
- Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
- Sie geben an, ob Sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fischerei-Gebiet ein.
- Die Registrierung erfolgt nachdem Sie den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
- Sie erhalten dann eine Registriernummer.
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Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
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Zuständige Stellen
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Formulare
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Vor Aufnahme der Aalfischerei.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Keine Angabe.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 22.07.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.