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Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren Hobby und Freizeit

Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.

    Voraussetzungen

    • Keine
  • Ablauf

    • Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
    • Sie geben an, ob Sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fischerei-Gebiet ein.
    • Die Registrierung erfolgt nachdem Sie den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
    • Sie erhalten dann eine Registriernummer.
  • Benötigte Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Vor Aufnahme der Aalfischerei.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 22.07.2025

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