Mit einer Fiktionsbescheinigung weisen Sie nach, dass Ihr Aufenthalt bis zur Entscheidung über Ihren Antrag auf einen neuen Aufenthaltstitel weiterhin erlaubt ist.
Eine Fiktionsbescheinigung wird ausgestellt, wenn über einen beantragten Aufenthaltstitel noch nicht entschieden werden kann.
Die Fiktionswirkung gilt bereits, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – unabhängig davon, ob Sie die Bescheinigung schon erhalten haben.
Eine Fiktionsbescheinigung ist eine zeitlich begrenzte Verlängerung Ihres aktuellen Aufenthaltstitels.
Wenn Sie rechtzeitig vor Ablauf ihres alten Aufenthaltstitels einen neuen beantragen, dann gilt Ihr Aufenthalt weiterhin als erlaubt - einschließlich bestehender Nebenbestimmungen (etwa zur Erwerbstätigkeit). Sie können diesen Umstand mit einer Fiktionsbescheinigung nachweisen. Sie müssen sie regelmäßig verlängern lassen. Sie können so lange weiter Fiktionsbescheinigungen beantragen, bis endgültig über Ihren beantragten Aufenthaltstitel entschieden wurde.
Sie können die Fiktionsbescheinigung beantragen, wenn
Das Migrationsamt hat derzeit ein sehr hohes Arbeitsaufkommen. Deshalb können Anträge auf Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln in einigen Bereichen oft nicht mehr rechtzeitig vor Ablauf des bisherigen Titels bearbeitet werden.
Fiktionsbescheinigung als vorrübergehenden Nachweis
Damit Sie bis zur Entscheidung einen Nachweis über Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, erhalten Sie gegebenenfalls eine amtliche Fiktionsbescheinigung oder eine formlose Bescheinigung mit Fiktionswirkung. Hierfür müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen haben.
Die meisten Staaten akzeptieren die amtliche Fiktionsbescheinigung für eine Reise. Allerdings sollte jedenfalls vor Reiseantritt abgeklärt werden, welche Regelungen im Zielland bestehen.
Bitte beachten Sie, dass die formlose Bescheinigung nur in Verbindung mit Ihrem abgelaufenen Aufenthaltstitel gültig ist. Bitte führen Sie immer beides mit sich. Mit einer formlosen Bescheinigung (zum Beispiel Terminschreiben mit Fiktionswirkung) können Sie nicht ins Ausland verreisen.
Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Ein Aufenthaltstitel kann nur für die Dauer der Gültigkeit des Nationalpasses erteilt werden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor dem Ablauf Ihres Nationalpasses die Verlängerung.
Sollten Sie nicht im Besitz eines gültigen Nationalpasses sein, müssen Sie uns Bemühungen zur Passbeschaffung nachweisen (zum Beispiel: schriftliche Bestätigung der Botschaft, Hinderungsgründe).
Allgemeine Informationen (Arbeitgeber, Vermieter, Familienkasse, Jobcenter, etc.)
Für Arbeitgeber ist besonders wichtig, ob der Arbeitnehmer bereits einen Aufenthaltstitel besitzt, der zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Bei Verlängerungsanträgen können betroffene ausländische Beschäftigte in der Regel problemlos weiterbeschäftigt werden.
Wird jedoch der Antrag geändert – zum Beispiel von einer Aufenthaltserlaubnis für ein Studium zu einer für Erwerbstätigkeit –, gilt nur die bisherige Erlaubnis weiter. Das bedeutet, es darf nur im bisherigen, bereits erlaubten Umfang gearbeitet werden, bis über den neuen Antrag entschieden wurde.
Empfehlungen für Arbeitgeber:innen
Wann kann eine Fiktionsbescheinigung nicht ausgestellt werden?
Eine Fiktionsbescheinigung kann Ihnen für folgende aufenthaltsrechtliche Entscheidungen nicht ausgestellt werden:
13,00 EUR für die Erteilung der Fiktionsbescheinigung für Erwachsene
6,50 EUR für die Erteilung der Fiktionsbescheinigung für Minderjährige (Personen unter 18 Jahren)
gebührenfrei für die Erteilung der Fiktionsbescheinigung für türkische Staatsangehörige, auf die das Assoziationsrecht EU-Türkei Anwendung findet sowie Leistungsempfänger:innen
Es gibt keine Frist.
Nach Eingang Ihres Antrags benötigen wir etwas Zeit für die Bearbeitung und Prüfung des Antrags. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.
Aktualisiert am 14.08.2026