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Fischereifahrzeug aus dem Aal-Register löschen lassen Umwelt und Klima

Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben möchten, müssen Sie die Abmeldung der zuständigen Behörde melden.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie ein Fischereifahrzeug für die Aalfischerei aufgeben, muss dies unter Angabe der Bootsnummer/n der zuständigen Behörde unverzüglich gemeldet werden. Die zuständige Behörde löscht daraufhin das eingetragene Fischereifahrzeug aus dem Aalregister.

    Voraussetzungen

    • Eingetragenes Fischereifahrzeug im Aal-Register. 
  • Ablauf

    • Sie melden das Fischereifahrzeug zur Aalfischerei bei der zuständigen Behörde ab.
    • Sie füllen das Formular aus und verschicken es per E-Mail oder postalisch.
    • Für das Formular benötigen Sie Ihre Bootsnummer/Registernummer.
    • Ihr angemeldetes Fischereifahrzeug zur Aalfischerei wird dann aus dem Fischereiregister entfernt.
  • Benötigte Unterlagen

    • Keine
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Bei Aufgabe der Aalfischerei unverzüglich.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Umgehend.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 22.07.2025

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