Flurstückverschmelzung beantragen
Möchten Sie zwei oder mehrere Flurstücke zu einem Flurstück verschmelzen lassen?
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Basisinformationen
Zwei oder mehrere nebeneinanderliegende Flurstücke werden zu einem Flurstück verschmolzen.
Voraussetzungen
- Die zu verschmelzenden Flurstücke müssen wirtschaftlich und örtlich eine Einheit bilden.
- Alle Flurstücke müssen im Grundbuch die gleichen Belastungen haben und unter einer laufenden Nummer im Grundbuchblatt gebucht sein.
- Bei gleichzeitiger Beantragung einer Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen.
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Ablauf
- Schriftliche Beantragung mit Antragsformular oder formlos durch Eigentümer:in oder Bevollmächtigte:n.
- Verschmelzungsanfrage an Grundbuchamt
- Wenn Anfrage positiv beschieden, dann innerdienstliche Bearbeitung mit Ermittlung des Flächeninhalts und Vergabe der neuen Flurstücksnummer.
- Wenn Anfrage negativ beschieden, dann eventuell Vereinigung der Grundstücke erforderlich, aber nur wenn die betreffenden Grundstücke die gleiche Belastung aufweisen. Vereinigungsantrag muss vom Landesamt GeoInformation Bremen, ÖbVI oder Notar:in beglaubigt werden. Beglaubigung ist beim Landesamt GeoInformation Bremen und ÖbVI kostenfrei.
- Prüfung der Verschmelzung
- Übernahme der Verschmelzung in das Liegenschaftskataster (Fortführung des Liegenschaftskatasters)
- Erstellung und Versand der Fortführungsmitteilungen (aktueller Liegenschaftskartenauszug und Flurstücksnachweis)
- Schlussprüfung
Weitere Hinweise
Um eine bessere Übersichtlichkeit der Liegenschaftskarte zu gewährleisten, ist im Liegenschaftskataster die Anzahl der Flurstücke gering zu halten.
Bei der Antragserteilung über das Antragsformular bitte das Feld Sonstiges/Bemerkungen ankreuzen und Flurstücksverschmelzung angeben.
Nur bei gleichzeitiger Vereinigung von Grundstücken ist der gültige Personalausweis mitzubringen
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Benötigte Unterlagen
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Zuständige Stellen
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Online Services
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Gebühren / Kosten
keine, sofern der Antrag auf Vereinigung durch das Landesamt GeoInformation Bremen oder einen ÖbVI beglaubigt wird.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
1 Monat Widerspruchsfrist gegen die Fortführung des Liegenschaftskatasters
Wie lange dauert die Bearbeitung?
4 Wochen
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 22.08.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.