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Flurstückzerlegung beantragen Bauen und Immobilien Bauen und Wohnen

Möchten sie ein Grundstück (Flurstück) in 2 oder mehrere Grundstücke (Flurstücke) aufteilen bzw. zerlegen lassen?

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Häufige Fragen

  • Brauche ich eine Teilungsgenehmigung?

    Nein.

  • Muss ich bei der Vermessung dabei sein?

    Nicht unbedingt. Es muss jedoch der Zugang zum Grundstück und gegebenenfalls zum Gebäude gewährleistet werden.

  • Wer klärt die baurechtlichen Voraussetzungen?

    Die zuständigen Architekt:innen.

Aktualisiert am 22.08.2025

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