Um eine hochwertige und zukunftsorientierte Ausbildung im Handwerk sicherzustellen, unterstützt das Land Bremen Betriebe mit Zuschüssen zu Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung.
Handwerksbetriebe verfügen nicht immer über die entsprechenden wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte und der Ausbildungsordnung entsprechende qualifizierte Ausbildung. Da der beruflichen Qualifizierung auch nach der Handwerksordnung besondere Bedeutung zukommt, gewährt das Land Bremen Zuwendungen in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zu den Kosten von Lehrgängen der überbetrieblichen Ausbildung (übA).
Ziel dieser Förderung ist die Sicherung einer einheitlichen hohen Ausbildungsqualität, die Entlastung der Ausbildungsbetriebe von den Kosten der überbetrieblichen Ausbildung und die Schaffung eines Anreizes, Ausbildungsplätze anzubieten.
Die Zuschüsse werden eingesetzt, um die von den Ausbildungsbetrieben zu tragenden Lehrgangskosten zu senken.
Die Zuschüsse werden nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen gewährt. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht nicht.
Antrag Förderung überbetriebliche Ausbildung im Handwerk (docx, 29.7 KB)
Anlage zum Antrag 1 Bedarfsmeldung Grundstufe (xlsx, 16.0 KB)
Anlage zum Antrag 2 Bedarfsmeldung Fachstufe (xlsx, 15.1 KB)
Anlage zum Antrag 4 Mitteilung über die subventionserheblichen Tatsachen (docx, 28.6 KB)
Anlage zum Antrag 5 Erklärung zum Landesmindestlohngesetz (docx, 20.9 KB)
Anlage zum Antrag 6 Erklärung zum Datenschutz/Kontrollen (docx, 23.4 KB)
Anlage zum Antrag 7 Datenschutzinformation gemäß Art. 13 DSGVO (docx, 17.9 KB)
Anlage zum Antrag 8 Merkblatt zur Veröffentlichungspflicht (docx, 90.3 KB)
Anlage zum Antrag 9 Lehrgangsbescheinigung_GST_SKB (xlsx, 37.9 KB)
Anlage zum Antrag 9a Lehrgangsbescheinigung_FST_SKB (xlsx, 37.9 KB)
Anlage zum Muster Weiterleitungsvertrag 2 ANBest-P (pdf, 93.8 KB)
Anlage zum Muster Weiterleitungsvertrag 5 Merkblatt zur Veröffentlichungspflicht (docx, 90.4 KB)
Anlage zum Muster Weiterleitungsvertrag 6 Mindestlohn (docx, 17.9 KB)
gebührenfrei
Antragsfrist: 01.11. des Vorjahres
Frist für den Verwendungsnachweis: 15.04. des Folgejahres
5 Jahre Aufbewahrungsfrist für Unterlagen nach Vorlage des Gesamtverwendungsnachweises
2 Monate (Im Falle einer haushaltslosen Zeit kann sich die Bearbeitung entsprechend verschieben.)
Aktualisiert am 01.04.2026