Verfahren

Zuständig für die Bearbeitung der Anträge auf Förderung der überbetrieblichen Unterweisung ist die Senatorin für Kinder und Bildung. Anträge auf Gewährung von Landesmitteln zur Lehrlingsunterweisung können nur von der Handwerkskammer Bremen gestellt werden. Die Handwerkskammer Bremen kann die Lehrgänge selbst durchführen oder andere qualifizierte Einrichtungen damit beauftragen.

Die Antragsbearbeitung erfolgt kostenfrei. Die Handwerkskammer legt bis zum 01. Dezember eines jeden Jahres einen Antrag für das folgende Jahr bei der Senatorin für Kinder und Bildung vor. Sie ist verpflichtet bis zum 30.06. des nachfolgenden Haushaltsjahres Verwendungsnachweise für die Zuwendungen vorzulegen. Für die Beantragung und die Verwendungsnachweise sind die entsprechenden Formblätter zu verwenden.