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Förderung für die Entsiegelung von Flächen beantragen

  • Finanzierung und Förderung

Sie planen auf Ihrem Grundstück Flächen zu entsiegeln und somit wieder regendurchlässig zu machen? Erfahren Sie hier, wie Sie dafür eine Förderung beantragen können.

  • Basisinformationen

    Wenn Regenwasser besser versickern kann, fördert das die Erneuerung des Grundwassers und entlastet die Kanalisation. Vor diesem Hintergrund fördert die senatorische Behörde die Entsiegelung von Flächen als Beitrag zu einem nachhaltigen Umgang mit Regenwasser.

    Gefördert werden:

    • die Entsiegelung von versiegelten Flächen (zum Beispiel überbauten oder wasserundurchlässig befestigten) und deren Umwandlung in unversiegelte Flächen (Vegetationsfläche) oder
    • wasserdurchlässig befestigte Flächen (Teilentsiegelung beziehungsweise Belagsänderung). 

    Die entsiegelte Fläche darf nicht an die Kanalisation angeschlossen werden. Das gesamte Regenwasser, das auf der entsiegelten Fläche anfällt, soll vor Ort versickern. 
    Gefördert werden bis zu 30% der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 5.000 Euro. Die Förderhöhe pro Quadratmeter entsiegelter Fläche beträgt maximal 40 Euro pro m². Wenn während der Bauphase unerwartete Mehrkosten entstehen, kann schriftlich eine Nachbewilligung beantragt werden.  Der maximale Förderbetrag von 5.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen werden  bei der Förderung nicht berücksichtigt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass:

    • sich das Grundstück in Bremen oder Bremerhaven befindet,
    • die zu entsiegelte Fläche größer als 20 Quadratmeter ist
    • der Antragstellende Grund- und/oder Gebäudeeigentümer ist oder sonst dinglich verfügungsberechtigt (zum Beispiel Erbbauberechtigte beziehungsweise Mieter mit Einverständniserklärung des Eigentümers),
    • das gesamte auf der entsiegelten Fläche anfallende Niederschlagswasser vor Ort versickern kann,
    • keine Boden- und Grundwassergefährdung als Folge der Entsiegelung entstehen und
    • die Maßnahme freiwillig ist, also keine gesetzliche Verpflichtung durchgeführt wird, wie etwa bei einer Auflage in der Baugenehmigung,
    • mit der Umsetzung der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
    • Die zu entsiegelnde Fläche darf innerhalb von 10 Jahren nicht neu versiegelt werden. Sonst muss die Förderung zurückgezahlt werden.
  • Ablauf

    • Wenn Sie eine Entsiegelung planen, können Sie sich vorher bei der Bremer Umwelt Beratung beraten lassen.
    • Dort bekommen Sie auch Hilfe bei der Antragstellung.
    • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss bei Antragstellung sichergestellt sein.
    • Mit der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden.
      • Über Ausnahmen entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Antrag.
    • Füllen Sie den Antrag aus.
    • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail oder persönlich bei der Bremer Umwelt Beratung ein.
    • Wenn die Entsiegelung die Fördervoraussetzungen erfüllt,  erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung der Zuschüsse.
    • Nachdem die Maßnahme fertiggestellt wurde, müssen Sie der zuständigen Stelle die Kostenbelege vorlegen.
    • Danach wird die Förderung ausgezahlt.
    • Die Zuwendungsempfangenden werden verpflichtet, die für eine Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. 

    Weitere Hinweise

    • Das Förderprogramm Entsiegelung von Flächen wird im Auftrag der senatorischen Behörde durch die Bremer Umwelt Beratung e.V. abgewickelt.
    • Entsiegelungsmaßnahmen werden nur gefördert, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bei nicht sachgerechter Verwendung der Fördermittel können diese einschließlich Zinsen zurückgefordert werden. Werden entsiegelte Flächen innerhalb von 10 Jahren erneut versiegelt, können ausgezahlte Fördermittel zurückverlangt werden.
    • Bei einer vollständigen Entkopplung des Grundstücks müssen die für die Abwasserentsorgung zuständigen Unternehmen in Bremen beziehungsweise in Bremerhaven darüber informiert werden.
  • Benötigte Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Grundstücksplan beziehungsweise eine Skizze mit den Abmessungen der zu entsiegelnden Fläche
    • Fotos des Ist-Zustands
    • Kostenvoranschlag
    • Gegebenenfalls Nachweis über die fachgerechte Entsorgung der entfernten Materialien
    • Kostenbelege
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 22.05.2026

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