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Förderung von Fassadenbegrünung beantragen

Sie planen, die Wand Ihres Hauses oder Ihrer Garage zu begrünen? Erfahren Sie hier, wie Sie eine Förderung beantragen können. 

  • Basisinformationen

    Gerade in Gebäuden steigt die Hitzebelastung durch die Folgen des Klimawandels (längere Hitzeperioden im Sommer, zunehmende Trockenheit, häufigerer Starkregen). 

    Damit steigen sowohl Gesundheitsrisiken als auch der Bedarf an Kühlung. Begrünte Flächen und Pflanzen können jedoch helfen, die Hitze außerhalb und innerhalb von Gebäuden zu verringern. Auch eine Begrünung der Fassade trägt dazu bei. Gerade im städtischen Umfeld fehlt häufig der nötige Platz für mehr Grün, so dass Fassaden als Vertikalgrünflächen zu einem gesünderen, lebenswerteren und attraktiveren Wohnumfeld beitragen. Die senatorische Behörde fördert daher die Begrünung von Fassaden.

    Die Auswahl ökologisch wertvoller und standortgerechter Pflanzen fördert die Biodiversität in der Stadt. Gleichzeitig können die Pflanzen Feinstaub und Stickoxide aus der Luft binden. Regenwasser kann auf diesen unversiegelten Flächen versickern und so im natürlichen Wasserkreislauf bleiben. Begrünte Fassaden schützen nicht nur die Gesundheit der Menschen, sondern bieten auch Nahrung und Lebensraum für Insekten und Vögel. 

    Gefördert wird die Neuanlage von Fassadenbegrünungen (boden- oder wandgebunden) bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Fassaden. 

    Förderfähig sind alle Kosten im Zusammenhang mit einer Maßnahme, die durch einen Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik (FLL-Fassadenbegrünungsrichtlinien) oder in Eigenleistung (Sachkosten) ausgeführt werden:

    • Planungskosten
    • vorbereitende Maßnahmen wie das Entsiegeln befestigter Flächen
    • die Bodenaufbereitung bzw. der Bodenaustausch
    • Materialkosten
    • Pflanzen und Pflanzmaßnahmen
    • die Kosten der Herstellungspflege für 12 Monate durch einen Fachbetrieb
    • Die Neuanlage einer Fassadenbegrünung wird mit bis zu 50% der förderfähigen Kosten - höchstens jedoch mit 5000 Euro gefördert.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass

    • das zu begrünende Gebäude in Bremen oder Bremerhaven steht,
    • die Endgröße der Fassadenbegrünung mindestens 10 m² erreicht
    • die Gesamtkosten der Begrünung mindestens 250 Euro betragen
    • der Antragstellende Grund- und/oder Gebäudeeigentümer ist oder sonst dinglich verfügungsberechtigt (zum Beispiel Erbbauberechtigte beziehungsweise Mieter mit Einverständniserklärung des Eigentümers),
    • Die Fassadenbegrünung darf innerhalb von 10 Jahren nicht entfernt werden. Sonst muss die Förderung zurückgezahlt werden.
  • Ablauf

    • Wenn Sie eine Fassadenbegrünung planen, können Sie sich vorher bei der Bremer Umwelt Beratung beraten lassen.
    • Dort bekommen Sie auch Hilfe bei der Antragstellung.
    • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss bei Antragstellung sichergestellt sein.
    • Mit der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden.
      • Über Ausnahmen entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Antrag.
    • Füllen Sie den Antrag aus.  
    • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post, per Email oder persönlich bei der Bremer Umwelt Beratung ein.
    • Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung der Zuschüsse.
    • Nachdem die Begrünung fertiggestellt wurde, legen Sie der Bremer Umwelt Beratung die Kostenbelege vor.
    • Danach wird die Förderung ausgezahlt.
    • Die Zuwendungsempfangenden werden verpflichtet, die für eine Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.  

    Weitere Hinweise

    • Die Förderung von Fassadenbegrünungen wird im Auftrag der senatorischen Behörde durch die Bremer Umwelt Beratung e.V. abgewickelt.
    • Fassadenbegrünungen werden nur gefördert, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bei nicht sachgerechter Verwendung der Fördermittel können diese einschließlich Zinsen zurückgefordert werden.
    • Nicht gefördert werden Bauteile aus PVC und deren Einbau sowie Arbeitskosten von Eigenleistungen.
    • Eine Förderung ist nicht möglich, wenn eine Fassadenbegrünung entsprechend einer gesetzlichen Verpflichtung durchgeführt werden muss.
  • Benötigte Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Grundstücksplan und Ansicht der zu begrünenden Gebäudeseite mit Kennzeichnung und Abmessungen der geplanten Begrünung, ersatzweise eine entsprechende Skizze
    • Kostenvoranschlag mit Angaben zur Ausführung der Begrünung, mindestens zur Pflanzenwahl und ausgewählter Rankhilfe
    • bei Nachrüstungen: Fotos des derzeitigen Bauzustands
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
    Der Anspruch auf Förderung erlischt nach 12 Monaten.
    Die Frist beginnt mit Datum des Bewilligungsbescheids. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag einmalig verlängert werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 21.05.2026

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