Sie planen, die Wand Ihres Hauses oder Ihrer Garage zu begrünen? Erfahren Sie hier, wie Sie eine Förderung beantragen können.
Gerade in Gebäuden steigt die Hitzebelastung durch die Folgen des Klimawandels (längere Hitzeperioden im Sommer, zunehmende Trockenheit, häufigerer Starkregen).
Damit steigen sowohl Gesundheitsrisiken als auch der Bedarf an Kühlung. Begrünte Flächen und Pflanzen können jedoch helfen, die Hitze außerhalb und innerhalb von Gebäuden zu verringern. Auch eine Begrünung der Fassade trägt dazu bei. Gerade im städtischen Umfeld fehlt häufig der nötige Platz für mehr Grün, so dass Fassaden als Vertikalgrünflächen zu einem gesünderen, lebenswerteren und attraktiveren Wohnumfeld beitragen. Die senatorische Behörde fördert daher die Begrünung von Fassaden.
Die Auswahl ökologisch wertvoller und standortgerechter Pflanzen fördert die Biodiversität in der Stadt. Gleichzeitig können die Pflanzen Feinstaub und Stickoxide aus der Luft binden. Regenwasser kann auf diesen unversiegelten Flächen versickern und so im natürlichen Wasserkreislauf bleiben. Begrünte Fassaden schützen nicht nur die Gesundheit der Menschen, sondern bieten auch Nahrung und Lebensraum für Insekten und Vögel.
Gefördert wird die Neuanlage von Fassadenbegrünungen (boden- oder wandgebunden) bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Fassaden.
Förderfähig sind alle Kosten im Zusammenhang mit einer Maßnahme, die durch einen Fachbetrieb nach den anerkannten Regeln der Technik (FLL-Fassadenbegrünungsrichtlinien) oder in Eigenleistung (Sachkosten) ausgeführt werden:
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass
gebührenfrei
Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
Der Anspruch auf Förderung erlischt nach 12 Monaten.
Die Frist beginnt mit Datum des Bewilligungsbescheids. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag einmalig verlängert werden.
2 Wochen sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Aktualisiert am 21.05.2026