Sie planen die Neuinstallation oder Nachrüstung einer Grauwassernutzungsanlage? Erfahren Sie hier, wie Sie eine Förderung beantragen können.
Trinkwasser ist von so guter Qualität, dass es bedenkenlos lebenslang getrunken werden kann. Es steht jedoch nicht unbegrenzt zur Verfügung. Trinkwasservorkommen zu schonen ist deshalb eine wichtige Aufgaben für den Schutz unserer Lebensgrundlagen.
Beim Duschen, Baden oder Händewaschen wird das Wasser nur leicht verschmutzt. Das Abwasser daraus ist das sogenannte Grauwasser. In aufbereiteter Form kann es für die Toilettenspülung oder zur Bewässerung von Gärten und Grünflächen genutzt werden. Somit wird wertvolles Trinkwasser gespart und die Grundwasservorräte geschützt.
Deshalb fördert die senatorische Behörde die Neuinstallation oder die Nachrüstung von Anlagen zur Grauwassernutzung mit einem Zuschuss.
Gefördert werden die Kosten für:
Die Höhe Förderung beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtkosten, der maximale Zuschuss liegt bei 5.000 Euro.
Wenn während der Bauphase unerwartete Mehrkosten entstehen, kann schriftlich eine Nachbewilligung beantragt werden. Der maximale Förderbetrag von 5.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass:
gebührenfrei
Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
Der Anspruch auf Förderung erlischt nach 12 Monaten.
Die Frist beginnt mit Datum des Bewilligungsbescheids. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag einmalig verlängert werden.
2 Wochen sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Aktualisiert am 21.05.2026