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Förderung von Grauwassernutzungsanlagen beantragen

Sie planen die Neuinstallation oder Nachrüstung einer Grauwassernutzungsanlage? Erfahren Sie hier, wie Sie eine Förderung beantragen können. 

  • Basisinformationen

    Trinkwasser ist von so guter Qualität, dass es bedenkenlos lebenslang getrunken werden kann. Es steht jedoch nicht unbegrenzt zur Verfügung. Trinkwasservorkommen zu schonen ist deshalb eine wichtige Aufgaben für den Schutz unserer Lebensgrundlagen.

    Beim Duschen, Baden oder Händewaschen wird das Wasser nur leicht verschmutzt. Das Abwasser daraus ist das sogenannte Grauwasser. In aufbereiteter Form kann es für die Toilettenspülung oder zur Bewässerung von Gärten und Grünflächen genutzt werden. Somit wird wertvolles Trinkwasser gespart und die Grundwasservorräte geschützt. 

    Deshalb fördert die senatorische Behörde die Neuinstallation oder die Nachrüstung von Anlagen zur Grauwassernutzung mit einem Zuschuss. 

    Gefördert werden die Kosten für:

    • die Grauwasseranlage,
    • den Einbau der Anlage,
    • Installationsarbeiten im Gebäude sowie
    • die dafür benötigten Materialien.

    Die Höhe Förderung beträgt bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtkosten, der maximale Zuschuss liegt bei 5.000 Euro.
    Wenn während der Bauphase unerwartete Mehrkosten entstehen, kann schriftlich eine Nachbewilligung beantragt werden. Der maximale Förderbetrag von 5.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass:

    • das Gebäude, für das die Grauwassernutzungsanlage errichtet wird in Bremen oder Bremerhaven steht,
    • Sie Hausbesitzer:in oder Mieter:in mit Einverständnis der Eigentümer:in sind,
    • das Grauwasser ausschließlich aus der Körperreinigung stammt,
    • die Maßnahme freiwillig ist, das heißt es besteht keine Auflage in der Baugenehmigung oder sonstige rechtliche Verpflichtung.
  • Ablauf

    • Wenn Sie die Installation einer Grauwassernutzungsanlage planen, können Sie sich vorher bei der Bremer Umwelt Beratung beraten lassen.
    • Dort bekommen Sie auch Hilfe bei der Antragstellung.
    • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss bei Antragstellung sichergestellt sein.
    • Mit der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden.
      • Über Ausnahmen entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Antrag.
    • Füllen Sie den Antrag aus.  
    • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post, per Email oder persönlich bei der Bremer Umwelt Beratung ein.
    • Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung der Zuschüsse.
    • Nachdem die Anlage fertiggestellt wurde, legen Sie der Bremer Umwelt Beratung die Kostenbelege vor.
    • Nach Prüfung der Unterlagen und Vor-Ort-Besichtigung der Anlage wird die Förderung ausgezahlt.
    • Die Zuwendungsempfangenden werden verpflichtet, die für eine Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. 

    Weitere Hinweise

    • Die Förderung der Errichtung von Grauwassernutzungsanlagen wird im Auftrag der senatorischen Behörde durch die Bremer Umwelt Beratung e.V. abgewickelt.
    • Nicht gefördert werden Bauteile aus PVC und deren Einbau sowie Arbeitskosten von Eigenleistungen.
    • Eigenleistungen bei Installationsarbeiten im Zusammenhang mit Trinkwasser führenden Leitungen sind nur zulässig, wenn vorher eine entsprechende fachliche Eignung nachgewiesen wurde.  
    • Das Betriebsrisiko der Anlage trägt der Betreiber.
    • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bei nicht sachgerechter Verwendung der Fördermittel können diese einschließlich Zinsen zurückgefordert werden. Wird die Anlage innerhalb von 10 Jahren wieder abgebaut, können ausgezahlte Fördermittel zurückverlangt werden.
  • Benötigte Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Kostenvoranschlag (mit Angaben zu Hersteller, Typ sowie geplanter Kapazität der Anlage)
    • Grundstücksplan
    • Grundrisszeichnung mit Lageskizze der Anlage und Kennzeichnung der Anlagenkomponenten
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
    Der Anspruch auf Förderung erlischt nach 12 Monaten.
    Die Frist beginnt mit Datum des Bewilligungsbescheids. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag einmalig verlängert werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 21.05.2026

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