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Förderung von Regenwassernutzungsanlagen beantragen

  • Finanzierung und Förderung

Sie planen die Neuinstallation oder Nachrüstung einer Regenwassernutzungsanlage? Erfahren Sie hier, wie Sie eine Förderung beantragen können.

  • Basisinformationen

    Die Speicherung und Nutzung von Regenwasser trägt dazu bei, die Kanalisation zu entlasten und das Grundwasser zu schonen. Gleichzeitig hilft dies, Trinkwasser zu sparen. Die senatorische Behörde bezuschusst deshalb die Installation von Regenwassernutzungsanlagen.

    Regenwassernutzungsanlagen sammeln Regenwasser, das von Dachflächen abläuft, in dezentralen Speichern. Das gespeicherte Wasser kann anschließend für die Toilettenspülung, die Waschmaschine und/oder die Gartenbewässerung verwendet werden.

    Gefördert werden die Neuinstallation oder Nachrüstung von Regenwassernutzungsanlagen in Wohn- und Gewerbegebäuden. Gefördert werden bis zu 40 %  der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 5.000 Euro. Wird ein Regenwasserspeicher ausschließlich für die Gartenbewässerung genutzt, so werden nur bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.500 € gefördert.

    Wenn während der Bauphase unerwartete Mehrkosten entstehen, kann schriftlich eine Nachbewilligung beantragt werden. Der maximale Förderbetrag von 5.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass:

    • das Haus, für das die Regenwassernutzungsanlage errichtet wird, in Bremen oder Bremerhaven steht,
    • der Antragstellende Grund- und/oder Gebäudeeigentümer ist oder sonst dinglich verfügungsberechtigt (zum Beispiel Erbbauberechtigte beziehungsweise Mieter mit Einverständniserklärung des Eigentümers),
    • der Anschluss von mindestens 50 Quadratmetern überdachter Fläche und einem Tank von mindesten 2 Kubikmetern Fassungsvermögen gewährleistet werden und
    • die Maßnahme freiwillig erfolgt und keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wie etwa bei einer Auflage in der Baugenehmigung.
    • Die Anlage muss den aktuellen Regeln der Technik entsprechen.
  • Ablauf

    • Wenn Sie die Installation einer Regenwassernutzungsanlage planen, können Sie sich vorher bei der Bremer Umwelt Beratung beraten lassen.
    • Dort bekommen Sie auch Hilfe bei der Antragstellung.
    • Die Gesamtfinanzierung der Maßnahme muss bei Antragstellung sichergestellt sein.
    • Mit der Maßnahme darf nicht vor Bewilligung der Förderung begonnen werden.
      • Über Ausnahmen entscheidet die Bewilligungsbehörde auf Antrag.
    • Füllen Sie den Antrag aus.
    • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post, per E-Mail oder persönlich bei der Bremer Umwelt Beratung ein.
    • Wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung der Zuschüsse.
    • Nachdem die Anlage fertiggestellt wurde, legen Sie der Bremer Umwelt Beratung die Kostenbelege vor.
    • Nach Prüfung der Unterlagen wird die Förderung ausgezahlt. (Im Fall der Regenwasser-Nutzung im Haus erfolgt zusätzlich eine Vor-Ort-Besichtigung der Anlage.)
    • Die Zuwendungsempfangenden werden verpflichtet, die für eine Erfolgskontrolle der Fördermaßnahme erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen.  

    Weitere Hinweise

    • Die Förderung der Errichtung von Regenwassernutzungsanlagen wird im Auftrag der senatorischen Behörde durch die Bremer Umwelt Beratung e.V. abgewickelt.
    • Regenwassernutzungsanlagen werden nur gefördert, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Bei nicht sachgerechter Verwendung der Fördermittel können diese einschließlich Zinsen zurückgefordert werden. Wird die Anlage innerhalb von 10 Jahren wieder abgebaut, können ausgezahlte Fördermittel zurückverlangt werden.
    • Nicht gefördert werden Bauteile aus PVC und deren Einbau sowie Arbeitskosten von Eigenleistungen.
    • Das Betriebsrisiko der Anlage trägt der Betreiber.
  • Benötigte Unterlagen

    • Ausgefülltes Antragsformular
    • Grundstückslageplan sowie Grundrisszeichnungen M 1:100
      • mit skizzenmäßiger Eintragung aller zur Anlage gehörenden Bauteile (Lage der notwendigen Anlagenteile wie Speicherbehälter, gegebenenfalls Aufbereitung, Hauswasserzentrale, Zuleitungen und Überlaufleitungen beziehungsweise Versickerungsanlagen, sowie Entnahmestellen etc.) 
    • Kostenvoranschlag
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
    Der Anspruch auf Förderung erlischt nach 12 Monaten.
    Die Frist beginnt mit Datum des Bewilligungsbescheids. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag einmalig verlängert werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 22.05.2026

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