Sie planen die Neuinstallation oder Nachrüstung einer Regenwassernutzungsanlage? Erfahren Sie hier, wie Sie eine Förderung beantragen können.
Die Speicherung und Nutzung von Regenwasser trägt dazu bei, die Kanalisation zu entlasten und das Grundwasser zu schonen. Gleichzeitig hilft dies, Trinkwasser zu sparen. Die senatorische Behörde bezuschusst deshalb die Installation von Regenwassernutzungsanlagen.
Regenwassernutzungsanlagen sammeln Regenwasser, das von Dachflächen abläuft, in dezentralen Speichern. Das gespeicherte Wasser kann anschließend für die Toilettenspülung, die Waschmaschine und/oder die Gartenbewässerung verwendet werden.
Gefördert werden die Neuinstallation oder Nachrüstung von Regenwassernutzungsanlagen in Wohn- und Gewerbegebäuden. Gefördert werden bis zu 40 % der förderfähigen Kosten einer Anlage, höchstens jedoch 5.000 Euro. Wird ein Regenwasserspeicher ausschließlich für die Gartenbewässerung genutzt, so werden nur bis zu 25 % der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch 1.500 € gefördert.
Wenn während der Bauphase unerwartete Mehrkosten entstehen, kann schriftlich eine Nachbewilligung beantragt werden. Der maximale Förderbetrag von 5.000 Euro darf jedoch nicht überschritten werden. Eigenleistungen werden bei der Förderung nicht berücksichtigt.
Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass:
gebührenfrei
Für die Antragstellung gibt es keine Frist.
Der Anspruch auf Förderung erlischt nach 12 Monaten.
Die Frist beginnt mit Datum des Bewilligungsbescheids. In begründeten Fällen kann diese Frist auf Antrag einmalig verlängert werden.
2 Wochen sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.
Aktualisiert am 22.05.2026