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Förderung zur Implementierung des Bildungsplans 0 – 10 beantragen

Sie sind ein gemeinnütziger Kita-Träger und möchten für die Implementierung des Bildungsplans 0 – 10 in Ihren Einrichtungen Zuschüsse beantragen?

  • Basisinformationen

    Freie Träger von Kindertageseinrichtungen können von der Stadtgemeinde Bremen finanzielle Unterstützung für die Finanzierung von zusätzlichen Personalstunden zur Implementierung und fachlichen Begleitung des Bildungsplans 0 – 10 beantragen.

    Es werden folgende Maßnahmen gefördert:

    • Kooperative Verbundarbeit
    • Mitarbeit bei Fortbildungen, Workshops und Fachtagungen
    • Mitarbeit in der Verbundbegleitung

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Förderung:

    • Für die kooperative Verbundarbeit:
      • Sie sind Träger mindestens einer Kindertageseinrichtung, die in einer kooperativen Verbundstruktur integriert ist.
    • Für die Mitarbeit bei Fortbildungen, Workshops und Fachtagen:
      • Sie sind Träger und verfügen über Personal mit pädagogischer Fachexpertise und fundierten Kenntnissen in bildungsbereichsspezifischen Inhalten des Bildungsplans sowie Vermittlungskompetenz
    • Für die Mitarbeit in der Verbundbegleitung:
      • Sie sind Träger und verfügen über Personal mit Expertise im Bereich Erwachsenenbildung sowie gute Fachkenntnis im Handlungsfeld Übergang Kita/Grundschule
  • Ablauf

    Den Antrag auf Förderung können Sie online bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Beantragung

    • Registrieren Sie sich für das Zuwendungsportal. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen".
    • Nutzen Sie nach erfolgreicher Registrierung den Online-Dienst. Den Link dorthin finden Sie unter „Online Services“.
    • Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die benötigten Unterlagen können Sie im Online-Dienst hochladen.
    • Ihre eingereichten Unterlagen werden dann geprüft.
    • Sollten Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert.
    • Sind alle benötigten Unterlagen vorhanden, erfolgt die abschließende Bearbeitung.
    • Ihr Bescheid wird erstellt und an Sie verschickt.
  • Benötigte Unterlagen

    • Vollständiger Antrag
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Anträge zur kooperativen Verbundarbeit sind bis zum 01.07. und 30.11. einzureichen.
    Die Anträge zur Mitarbeit in Fortbildungen, Workshops und Fachtagungen sowie der Verbundbegleitung sind zum 30.11 des vorangegangenen Jahres einzureichen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 28.05.2026

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