Für die Teilnahme am Bremer Freimarkt sind die Plätze begehrt. Eine rechtzeitige Anmeldung ist erforderlich.

Der Freimarkt findet auf der Bürgerweide, dem Willy-Brandt-Platz, dem Bahnhofsvorplatz, dem Kastanienwäldchen, dem Grasmarkt und auf dem Marktplatz  statt.

Öffnungszeiten:

  • Bürgerweide:
    - Sonntag bis Donnerstag von 13 bis 23 Uhr
    - Freitag und Samstag von 13 bis 24 Uhr
    - jeweils eine weitere halbe Stunde nach Ende darf das Marktgeschehen "auslaufen"
  • Auf den anderen Plätzen:
    - entsprechend den jeweiligen Öffnungszeiten der Geschäfte

Der Bremer Freimarkt ist ein "Volksfest". Jede/r Bewerber:in darf grundsätzlich an dem Fest teilnehmen. Der Veranstalter ist aus sachlich gerechtfertigten Gründen jedoch befugt einzelne Bewerber:innen von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht.
Wegen des begrenzten Platzes werden von den jährlich durchschnittlich etwa 1200 Bewerbungen lediglich ungefähr ein Viertel für eine Zulassung berücksichtigt. Die Auswahl soll sicherstellen, dass der Charakter des Volksfestes gewahrt und den Erwartungen des Publikums entsprochen wird. Weiterhin soll auch die Qualität und die Vielfalt des Angebots gewährleistet werden. Dafür werden qualitativ möglichst hochwertige Geschäfte aus den üblicherweise auf Volksfesten vertretenen Branchen ausgewählt.

Diese Branchen sind auf dem Bremer Freimarkt vertreten:

  • Achterbahnen
  • Auslieferungslager, Schildermaler u. ä., Schaustellerzulieferbetriebe
  • Automaten- und Greiferspielgeschäfte
  • Autoscooter, Go-Kartbahnen
  • Belustigungs- und Schaugeschäfte
  • Geschäfte zum Verkauf von Waren zum sofortigen oder alsbaldigen Verzehr (z.B. Imbisse aller Art, Eis, Fisch, Schmalzkuchen)
  • Karusselle, Geisterbahnen
  • Kinderkarusselle, Bodenkarusselle, Kinderscooter, Schiffschaukeln, Loopingschaukeln, Schnauferl, Kinderschiffschaukeln
  • Riesenräder bis 250 qm Gesamtfläche
  • Riesenräder über 250 qm Gesamtfläche
  • Schienenbahnen
  • Schießgeschäfte
  • Spielgeschäfte (Automatenspiele, allgemeine Spielgeschäfte)
  • sonstige Schankbetriebe mit überwiegend Sitzgelegenheiten oder Stehschankbetriebe
  • Spielwaren, Töpfer- und Haushaltswarenverkauf
  • Verkaufsgeschäfte (inkl. Schaustellerbedarfe)
  • Verlosungen
  • Zeltgaststätten über 650 qm

Voraussetzungen

Keine Angaben.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck unter Formulare)
  • Maße des Geschäftes (Breite x Tiefe x Höhe)
  • Art des Geschäftes
  • Name und Adresse (ggf. Internetadresse)
  • Anschlusswerte für Licht- und Kraftstrom
  • Foto des Geschäftes (bei Tag und Nacht)
  • genaues Warenangebot
  • Zubehör (Wohnwagen, Versorgungsfahrzeuge einschließlich deren Abmessungen)
  • bei Fahrgeschäften: Konstruktionsplan