Sie möchten, dass Ihr Kind eine öffentliche, allgemeinbildende Schule in Niedersachsen besucht und Sie wohnen in Bremen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Freistellung vom Schulbesuch im Land Bremen stellen. 

Im Rahmen der Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen besteht unter bestimmten Voraussetzungen (unzumutbare Härte oder pädagogische Gründe) die Möglichkeit, eine öffentliche, allgemeinbildende Schule im niedersächsischen Umland zu besuchen. Hierfür muss eine Freistellung vom Schulbesuch in Bremen beantragt werden.

Voraussetzungen

Der Besuch der öffentlichen, allgemeinbildenden Schule in Bremen führt zu einer besonderen Belastung für die Schülerin oder den Schüler beziehungsweise der familiären Situation. Weiterhin können besondere pädagogische Gründe für einen Wechsel nach Niedersachsen sprechen.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Der Antrag muss ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.