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Freistellung vom Schulbesuch einer berufsbildenden Schule im Land Bremen (Schulbesuch in Niedersachsen) für vollzeitschulische Bildungsgänge beantragen

Sie möchten eine berufsbildende Schule in Niedersachsen besuchen und wohnen in Bremen. Hier erfahren Sie mehr.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie eine berufsbildende Schule in Niedersachsen besuchen wollen und in Bremen wohnen, müssen Sie einen Antrag auf Freistellung im Land Bremen stellen. 

    Im Rahmen der Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen den Ländern Niedersachsen und Bremen besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine berufsbildende Schule im niedersächsischen Umland zu besuchen (unzumutbare Härte oder pädagogische Gründe). Hierfür muss eine Freistellung vom Schulbesuch in Bremen beantragt werden.

    Voraussetzungen

    Der Besuch der zuständigen Berufsbildenden Schule in Bremen muss zu Belastungen für die Schülerin/den Schüler oder deren Eltern führen (unzumutbare Härte) oder es sprechen pädagogische Gründe dafür.

  • Ablauf

    Der Antrag wird bei der zuständigen Stelle beantragt. 

    Der Antrag wird geprüft und über ihn wird entschieden. Danach ergeht eine schriftliche Mitteilung an die Antragstellerin/den Antragsteller.

    Für eine Schule in Bremerhaven ist beim Schulamt in Bremerhaven ein Antrag zu stellen.

    Weitere Hinweise

    Merkblatt über die Voraussetzungen für eine Freistellung vom Besuch einer berufsbildenden Schule im Land Bremen ist zu beachten.

  • Benötigte Unterlagen

    • Antragsformular

      Das Antragsformular muss ausgefüllt und unterschrieben eingereicht werden.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es gibt keine Fristen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen bis 3 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 01.12.2025

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