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Freistellungsbescheinigung für Vergütungen von Bauleistungen beantragen Steuern und Abgaben Bauen und Wohnen

Sie erbringen Bauleistungen? Dann treffen grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften zum Steuerabzug bei Bauleistungen auf Sie zu.  

  • Basisinformationen

    Nach den Vorschriften über den Steuerabzug bei Bauleistungen haben bestimmte Auftraggeber für im Inland erbrachte Bauleistungen einen Steuerabzug in Höhe von 15% der Gegenleistung einzubehalten und an das für sie zuständige Finanzamt abzuführen. Auftraggeber sind alle Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

    Von der Abzugsverpflichtung kann abgesehen werden, wenn der Leistende eine so genannte Freistellungsbescheinigung vorlegt. Diese wird vom Finanzamt ausgestellt und in eine Datenbank eingestellt, die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch abgefragt werden kann.

    Voraussetzungen

    • Antrag beim zuständigen Finanzamt
    • es besteht keine Gefährdung des Steueranspruchs 
  • Ablauf

    Die Freistellungsbescheinigung kann formlos beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    Vereinfachtes Onlineformular
    Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Freistellungsbescheinigung kann für einen bestimmten Zeitraum, längstens jedoch für einen Zeitraum von drei Jahren erteilt werden. Die Freistellungsbescheinigung gilt ab dem Tag der Ausstellung.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 31.01.2025

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