Welche Fristen sind zu beachten?

Keine Angabe

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Keine Angabe

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Sowohl die Prüfung und Bestätigung einer Anzeige nach § 67 AMG als auch die Überprüfung des Arzneimittelhandels in den Betrieben (nach §§ 64 ff. AMG) ist gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens für den Tatbestand 100.00 des Allgemeinen Kostenverzeichnisses (AllKostV ) nach dem durchschnittlichen Zeitaufwand und unter Berücksichtigung der Regelungen in dem Tatbestand 103.00 AllKostV sowie in § 5 Absatz 1 des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes (BremGebBeitrG) in Anrechnung gebracht.