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Freiwilliges Soziales Jahr / Jugendfreiwilligendienst Wahlen, Engagement und Beteiligung

Wenn Sie in Bremen ein Freiwilliges Soziales Jahr absolvieren möchten, müssen Sie sich bei den zugelassenen FSJ-Trägern der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) der Freiwilligendienste informieren. Das Senatsressort "Jugend" übernimmt die Fachaufsicht, vermittelt Ihnen jedoch keine konkreten Plätze.

  • Basisinformationen

    Die Jugendfreiwilligendienste in Bremen werden von den FSJ-Trägern der LAG der Freiwilligendienste koordiniert. Es handelt sich dabei um ein Bildungsjahr für junge Menschen, diese beginnen in der Regel im August oder September und dauern mindestens 6 und höchstens 18 Monate.

    Im Rahmen des Freiwilligendienstes ist gesetzlich festgelegt:

    • ein angemessenes monatliches Taschengeld,
    • eventuell Unterkunft und/oder Verpflegung (oder eine Sachkostenpauschale),
    • die Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge,
    • ein Urlaubsanspruch (mindestens 26 Tage bei einem 12-monatigen Einsatz),
    • ein qualifiziertes Zeugnis,
    • Beratung und Begleitung durch Träger und Einsatzstellen,
    • kostenlose Teilnahme an Seminaren (mindestens 25 Tage bei einem 12-monatigen Einsatz)

    Voraussetzungen

    Die Freiwilligendienste richten sich an Menschen, die

    • die Vollzeitschulpflicht erfüllt, aber das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • Einblicke in soziale, gesellschaftliche, (inter)kulturelle und sportliche Arbeitsfelder bekommen möchten
    • berufliche Orientierung suchen und ein Berufsfeld kennen lernen möchten
    • die Zugangsvoraussetzungen zum Berufsleben verbessern wollen
    • überwiegend praktisch tätig werden möchten.
  • Ablauf

    Interessierte informieren sich auf den Seiten der FSJ-Träger. Eine aktuelle Liste ist auf den verknüpften Webseiten zu finden. Dort gibt es auch Hinweise für diejenigen, die das Freiwillige Soziale Jahr im Ausland leisten möchten. Die Trägerliste, die das Fachreferat kontinuierlich aktualisiert, ist unter www.jugendinfo.de zu finden.

    Weitere Hinweise

    Empfehlungen zur Zulassung von FSJ-Trägern im In- und Ausland stellt die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen auf ihren Webseiten zur Verfügung.

  • Zuständige Stellen

    Weitere Dienstleister

    Nachfolgend aufgeführte Stellen stehen außerhalb der bremischen Verwaltung, können Ihnen aber bei der Inanspruchnahme der Dienstleistung behilflich sein.
    Die Angaben auf den verlinkten Darstellungen werden von den Dienstleistern selbst gepflegt und stehen nicht in der Verantwortung der bremischen Verwaltung.

    Ansprechperson

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 31.01.2025

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