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Freizügigkeit für EU Bürger/innen und EFTA-Staatsangehörige und für ihre Familienangehörigen Migration und Integration

Sie sind Staatsangehörige/r eines Mitgliedstaates der Europäischen Union also EU-Bürger/in oder Sie sind Bürger/in von Norwegen, Island, Liechtenstein oder der Schweiz (EFTA-Staaten) und wohnen in Bremen oder möchten hier leben? Sie möchten als Familienangehöriger eine Aufenthaltskarte beantragen?

  • Basisinformationen

    Für EU- Bürger und Bürger von Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz (EFTA-Staaten) besteht ein Freizügigkeitsrecht für Deutschland. Deshalb benötigen Sie für die Einreise und den Aufenthalt keinen Antrag und keine Genehmigung.

    Grundsätzlich weisen Sie Ihr Freizügigkeitsrecht durch Ihren Nationalpasses Ihres Herkunftslandes oder Ihre Identitätskarte nach. Die Ausstellung eines Nachweises des Freizügigkeitsrechtes erfolgt seit 2013 nicht mehr. Ein Antrag oder eine Vorsprache im Migrationsamt Bremen ist damit nicht mehr notwendig, aber auch nicht mehr möglich.
    Wenn Sie aber Deutschland/Bremen nicht nur besuchen, sondern hier leben möchten, müssen Sie in Bremen arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren oder Sie müssen Angehörige/r einer/s so Freizügigkeitsberechtigten sein.

    Dann genügt für ihren rechtmäßigen Aufenthalt, dass Sie im Bürgeramt Ihren Wohnsitz anmelden.

    Familienangehörige von EU- oder EFTA-Bürgern, die selbst keine Staatsangehörigen dieser Länder sind, benötigen aber eine Aufenthaltskarte, wenn sie in Deutschland/Bremen wohnen möchten.

    Sobald Sie fünf Jahre in Deutschland/Bremen arbeiten, studieren oder eine Ausbildung absolvieren, können Sie und ihre Angehörigen eine Daueraufenthaltsrechtsbescheinigung bzw. Daueraufenthaltskarte im Migrationsamt beantragen. Dies gilt nicht für Schweizer. Sie können eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

  • Ablauf

    Aufenthaltskarte:
    Wenn Sie die Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige beantragen möchten, schicken Sie uns bitte die folgenden Unterlagen per Post:

    • Einen schriftlichen formlosen Antrag mit einer kurzen Schilderung Ihrer derzeitigen Situation
    • Als Ehepartner: Kopie der Eheurkunde zu der/m EU- oder EFTA-Bürger/in
    • Für Kinder: Geburtsurkunde
    • Eine Kopie Ihres Nationalpasses
    • Eine Kopie des Nationalpasses / Identitätskarte des/r EU- oder EFTA-Bürger/in
    • Eine Meldebestätigung von Ihnen und Ihres Familienangehörigen
    • Nachweis des Freizügigkeitsrechtes Ihres Familienangehörigen EWR-Bürgers (zum Beispiel aktueller Arbeitsvertrage, Lohnnachweise, Nachweise über andere Erwerbstätigkeiten, Rentenversicherungsverlauf, Daueraufenthaltsbescheinigung, Nachweise über ausreichend Existenzmittel und einer Krankenversicherung).

    Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, schreiben wir Ihnen. Wenn wir Ihnen die Aufenthaltskarte ausstellen können, bekommen Sie von uns einen Termin zugesendet.

    Daueraufenthaltsrecht:
    Wenn Sie eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechtes beantragen möchten, schicken Sie uns bitte die folgenden Unterlagen in Kopie per Post zu:

    • Einen schriftlichen formlosen Antrag mit einer kurzen Schilderung Ihrer derzeitigen Situation 
    • Ihren aktuellen Arbeitsvertrag 
    • Einen aktuellen Rentenversicherungsverlauf (finden Sie unter "Weitere Informationen")
    • Ihre letzte Lohnabrechnung

    Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, schreiben wir Ihnen. Wenn wir Ihnen die Aufenthaltskarte ausstellen können, bekommen Sie von uns einen Termin zugesendet.
    Wenn Sie Fragen haben sollten, schicken Sie und gerne eine Mail an mailto:ref20@migrationsamt.bremen.de mit Ihrer Frage und Ihrer Telefonnummer und wann wir Sie am besten erreichen können.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    Über die Höhe der Gebühren informieren wir Sie in unserem Einladungsschreiben

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie benötigen als drittstaatsangehöriger Familienangehöriger eine Aufenthaltskarte, wenn Sie sich länger als drei Monate in Deutschland aufhalten möchten.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 05.11.2025

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