Verfahren

Aufenthaltskarte:
Wenn Sie die Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige beantragen möchten, schicken Sie uns bitte die folgenden Unterlagen per Post:

  • Einen schriftlichen formlosen Antrag mit einer kurzen Schilderung Ihrer derzeitigen Situation
  • Als Ehepartner: Kopie der Eheurkunde zu der/m EU- oder EFTA-Bürger/in
  • Für Kinder: Geburtsurkunde
  • Eine Kopie Ihres Nationalpasses
  • Eine Kopie des Nationalpasses / Identitätskarte des/r EU- oder EFTA-Bürger/in
  • Eine Meldebestätigung von Ihnen und Ihres Familienangehörigen
  • Nachweis des Freizügigkeitsrechtes Ihres Familienangehörigen EWR-Bürgers (z.B. aktueller Arbeitsvertrage, Lohnnachweise, Nachweise über andere Erwerbstätigkeiten, Rentenversicherungsverlauf, Daueraufenthaltsbescheinigung, Nachweise über ausreichend Existenzmittel und einer Krankenversicherung).

Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, schreiben wir Ihnen. Wenn wir Ihnen die Aufenthaltskarte ausstellen können, bekommen Sie von uns einen Termin zugesendet.

Daueraufenthaltsrecht:
Wenn Sie eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechtes beantragen möchten, schicken Sie uns bitte die folgenden Unterlagen in Kopie per Post zu:

  • Einen schriftlichen formlosen Antrag mit einer kurzen Schilderung Ihrer derzeitigen Situation 
  • Ihren aktuellen Arbeitsvertrag 
  • Einen aktuellen Rentenversicherungsverlauf (finden Sie unter "i Wo kann ich mehr erfahren?")
  • Ihre letzte Lohnabrechnung

Sofern wir weitere Unterlagen benötigen, schreiben wir Ihnen. Wenn wir Ihnen die Aufenthaltskarte ausstellen können, bekommen Sie von uns einen Termin zugesendet.
Wenn Sie Fragen haben sollten, schicken Sie und gerne eine Mail an mailto:ref20@migrationsamt.bremen.de mit Ihrer Frage und Ihrer Telefonnummer und wann wir Sie am besten erreichen können.

Rechtsgrundlagen