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Führerschein der Klassen C1, C1E, C und CE verlängern Mobilität und Fahrzeuge

Sie möchten Ihren Führerschein der Klassen C1, C1E, C und CE verlängern lassen?

  • Basisinformationen

    Der Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis kann 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis gestellt werden, damit eine zeitgerechte Bearbeitung möglich ist. Die Bearbeitungszeit kann bis zu 6 Wochen betragen.

    Voraussetzungen

    Für die benötigten Gesundheitszeugnisse müssen bundeseinheitlich festgelegte Vordrucke verwendet werden; diese sind bei den Ärzten vorhanden.

  • Ablauf

    Weitere Hinweise

    Zusätzlich zu den genannten Unterlagen ist der Umtausch des Führerscheins in den EURO-Führerschein notwendig, wenn ein entsprechender Antrag noch nicht gestellt worden ist. Wir benötigen dann auch ein Passfoto.

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerschein
    • Augenärztliches Zeugnis

      Dieses Gutachten können Sie von Ihrem Augenarzt oder von einem Betriebs- und Arbeitsmediziner erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat zwei Jahre Gültigkeit.

    • Fachärztliches Gesundheitszeugnis

      Das Zeugnis eines Internisten oder Arztes für Allgemeinmedizin, das nicht älter als 1 Jahr ist.

    • Passfoto
      • Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.
    • Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
      • Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
  • Zuständige Stellen

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  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    50,10 EUR Weitere Gebühren bis zu insgesamt 49,70 EUR möglich. Incl. Direktversand durch die Bundesdruckerei.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    6 Wochen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 05.06.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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