Führerschein ersetzen (Diebstahl / Verlust)
Wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist (z.B. verloren, gestohlen worden) oder aus anderen Gründen ersetzt werden muss (z.B. weil er unleserlich geworden ist), muss ein Ersatzführerschein beantragt werden.
Hinweis:
Wenn Ihr Führerschein die Schlüsselzahl 95 im Führerschein ausweist und sie Ihren Führerschein verloren haben, buchen Sie bitte das Anliegen: Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen
Seit dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 nicht mehr im Führerschein ausgewiesen. Antragsteller benötigen zusätzlich einen Fahrerqualifizierungsnachweis.
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Basisinformationen
Ein Ersatzführerschein muss beantragt werden, wenn der bisherige verloren, gestohlen oder z.B. unleserlich geworden ist.
Der Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist bei der zuständigen Stelle von/vom Fahrerlaubnisinhaber*in persönlich schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Der Ersatzführerschein wird Ihnen per Post zugeschickt.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Bremen
- Führerscheindaten müssen in Bremen vorliegen
- Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde.
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Ablauf
- Persönliche Antragstellung.
- Prüfung der Führerscheindaten und Berechtigung
- Bestellung des Kartenführerscheines bei der Bundesdruckerei
- Versand des Kartenführerscheines
Weitere Hinweise
- Der Betroffene ist nachweispflichtig, dass er eine Fahrerlaubnis besitzt.
- Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name aus dem Personalausweis ersichtlich ist.
- Als Ersatzführerschein wird immer ein Kartenführerschein ausgestellt. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
- Persönliche Antragstellung erforderlich (da die Unterschrift in Gegenwart der Amtsperson erfolgen muss).
- Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Der Ersatzführerschein kann auch zugesandt werden (gegen Erstattung der Portokosten).
- Wird kein Ersatzführerschein beantragt, muss der Betroffene auf die Fahrerlaubnis verzichten (§ 25 (4) FeV).
- Vorläufige Fahrerlaubnis gibt es nicht, dafür eine "Gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung"
- Mit Aushändigung des neuen Führerscheins verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Findet sich der abhanden gekommene Führerschein wieder an, ist er unverzüglich in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.
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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
- Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.
- Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
- Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
- ggf. zusätzlich Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
- Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde
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Zuständige Stellen
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Formulare
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Gebühren / Kosten
44,30 EUR Weitere Gebühren bis zu insgesamt 47,20 EUR möglich. Incl. Direktversand durch die Bundesdruckerei.
35,34 EUR zuzüglich bei Expressbestellung
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
I.d.R. Antrag erst 2-3 Wochen nach Verlust.
Bei Diebstahl etc. erspart dieser Zeitraum des möglichen Wiederauffindens unnötige Kosten.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
4 Wochen bis 6 Wochen
3 Tage bei Expressbestellung
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 15.09.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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