Führerschein ersetzen (Diebstahl / Verlust)
Wenn Ihr Führerschein abhanden gekommen ist (z.B. verloren, gestohlen worden) oder aus anderen Gründen ersetzt werden muss (z.B. weil er unleserlich geworden ist), muss ein Ersatzführerschein beantragt werden.
Hinweis:
Wenn Ihr Führerschein die Schlüsselzahl 95 im Führerschein ausweist und sie Ihren Führerschein verloren haben, buchen Sie bitte das Anliegen: Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen
Seit dem 23.05.2021 wird die Schlüsselzahl 95 nicht mehr im Führerschein ausgewiesen. Antragsteller benötigen zusätzlich einen Fahrerqualifizierungsnachweis.
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Basisinformationen
Ein Ersatzführerschein muss beantragt werden, wenn der bisherige verloren, gestohlen oder z.B. unleserlich geworden ist.
Der Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins ist bei der zuständigen Stelle von/vom Fahrerlaubnisinhaber*in persönlich schriftlich oder zur Niederschrift zu stellen. Der Ersatzführerschein wird Ihnen per Post zugeschickt.
Voraussetzungen
- Wohnsitz in Bremen
- Führerscheindaten müssen in Bremen vorliegen
- Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat, sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde.
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Ablauf
- Persönliche Antragstellung.
- Prüfung der Führerscheindaten und Berechtigung
- Bestellung des Kartenführerscheines bei der Bundesdruckerei
- Versand des Kartenführerscheines
Weitere Hinweise
- Der Betroffene ist nachweispflichtig, dass er eine Fahrerlaubnis besitzt.
- Nicht erforderlich ist ein neuer Führerschein bei Änderung des Namens infolge Heirat oder aufgrund anderer Umstände, sofern der im Führerschein geführte Name aus dem Personalausweis ersichtlich ist.
- Als Ersatzführerschein wird immer ein Kartenführerschein ausgestellt. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt.
- Persönliche Antragstellung erforderlich (da die Unterschrift in Gegenwart der Amtsperson erfolgen muss).
- Abholung kann durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen. Der Ersatzführerschein kann auch zugesandt werden (gegen Erstattung der Portokosten).
- Wird kein Ersatzführerschein beantragt, muss der Betroffene auf die Fahrerlaubnis verzichten (§ 25 (4) FeV).
- Vorläufige Fahrerlaubnis gibt es nicht, dafür eine "Gebührenpflichtige Ausnahmegenehmigung"
- Mit Aushändigung des neuen Führerscheins verliert der bisherige Führerschein seine Gültigkeit. Findet sich der abhanden gekommene Führerschein wieder an, ist er unverzüglich in der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abzuliefern.
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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Passfoto
- Nach den Vorgaben der Fotomustertafel.
- Wichtige Information zu den Fotoautomaten in allen Dienststellen des Bürgeramtes:
- Die Automaten werden von Fremdfirmen betrieben und funktionieren oft nicht. Es kann nicht garantiert werden, dass vor Ort analoge Passfotos gemacht werden können. Wir raten Ihnen dazu, zum Termin Passfotos mitzubringen.
- ggf. zusätzlich Bestätigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige
- Zusätzlich eine Karteikartenabschrift der Führerscheinstelle, die den aktuellen Führerschein ausgestellt hat
- sofern der Führerschein vor 1999 außerhalb Bremens ausgestellt wurde
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Zuständige Stellen
Termin absagen
Wie kann ich meinen Termin absagen?
Öffnen Sie die E-Mail mit der Terminbestätigung. Klicken Sie auf den Link in der E-Mail, um den Termin abzusagen.
Haben Sie die E-Mail nicht mehr?
Rufen Sie einfach das Bürgertelefon (115) an.
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Formulare
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Gebühren / Kosten
44,30 EUR Weitere Gebühren bis zu insgesamt 47,20 EUR möglich. Incl. Direktversand durch die Bundesdruckerei.
35,34 EUR zuzüglich bei Expressbestellung
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
I.d.R. Antrag erst 2-3 Wochen nach Verlust.
Bei Diebstahl etc. erspart dieser Zeitraum des möglichen Wiederauffindens unnötige Kosten.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
4 Wochen bis 6 Wochen
3 Tage bei Expressbestellung
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 19.01.2026