3 Wochen bis 4 Wochen für (erweitertes) Führungszeugnis.
4 Wochen bis 6 Wochen für europäisches Führungszeugnis.
13,00 EUR je Führungszeugnis
Wenn das Führungszeugnis im Ausland verwendet werden soll, können ggf. zusätzliche Gebühren entstehen. Diese werden vom Bundesamt für Justiz (für Überbeglaubigung, z. Z. insg. 25 Euro) bzw. vom Bundesverwaltungsamt (für Apostille, z. Z. insg. 25 Euro) separat erhoben. Einen Link mit weiterführenden Hinweisen des Bundesamts für Justiz finden Sie unter "Weitere Informationen" ("Führungszeugnis im Ausland verwenden").
Zahlung im Moment nur mit Kreditkarte möglich.
Wo kann ich mehr erfahren?
Merkblatt des Bundesamts für Justiz zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis
Flyer: Online-Beantragung Führungszeugnis
Überbeglaubigungs- und Apostillenrecht
Führungszeugnis im Ausland verwenden
Bundesamt für Justiz - Kontakt für Fragen zur Antragstellung über das Online-Portal
Aktualisiert am 24.10.2025