Wenn Sie eine Sache, zum Beispiel einen Ausweis, Schlüssel, Rucksack oder auch Wertsachen, gefunden oder verloren haben, können Sie dies beim Referat Fundangelegenheiten anzeigen.
Bei einer Fundsache mit einem Wert von über 10,00 EUR sind Sie zu einer Anzeige verpflichtet. Die Anzeige muss unverzüglich, also so schnell wie möglich, erfolgen. Die Anzeige einer Fund- oder Verlustsache beinhaltet Angaben zum Ort und zur Zeit des Fundes oder Verlusts sowie eine möglichst genaue Beschreibung der Fund- oder Verlustsache.
Fundsachen, deren Wert 10,00 EUR nicht übersteigt, müssen nicht angezeigt werden. Der oder die Finder:in hat jedoch das Recht diese Funde bei der zuständigen Stelle abzugeben.
Keine Fundsachen sind:
Fundsachen sind:
Sowohl wenn Sie etwas verloren haben oder etwas suchen, sollten Sie Ihre Kontaktdaten angeben, damit Sie bei Bedarf benachrichtigt werden können. Als Finder:in haben Sie unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf die gefundene Sache (Eigentumserwerb) oder einen Finderlohn.
Bei einem Verlust können Sie vom Referat Fundangelegenheiten eine Verlustbescheinigung oder Versicherungsbestätigung per E-Mail oder per Post anfordern. Die Gebühr dafür beträgt 6,00 Euro. Bei Zusendung durch die Post kann per Rechnung gezahlt werden.
Das Referat Fundangelegenheiten ist verpflichtet, Fundsachen mindestens 6 Monate lang aufzubewahren.
Verlust von Gegenständen in Fahrzeugen oder Einrichtungen der BSAG und Deutschen Bahn:
Wo kann ich mehr erfahren?
Fundbüro BSAG
Deutsche Bahn Fundservice
Informationen zum DB Fundservice
Aktualisiert am 07.10.2025