Sie können für einen verlorenen oder gefundenen Gegenstand eine Anzeige im Referat Fundangelegenheiten abgeben.
Bitte beachten Sie, dass es teilweise mehrere Wochen dauern kann, bis Fundsachen im Referat Fundangelegenheiten gelangen.
Wenn eine Fundsache Hinweise auf Ihre Person enthält, zum Beispiel Personalausweis, EC-Karte, Versichertenkarte oder ähnliches, dann werden Sie auch ohne Verlustmeldung automatisch schriftlich benachrichtigt.
Verlust einer Sache:
Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie dies online, schriftlich oder persönlich vor Ort beim Referat Fundangelegenheiten anzeigen:
Online
Schriftlich
Persönlich
Fund einer Sache:
Wenn Sie einen verloren gegangenen Gegenstand finden, müssen Sie diesen unverzüglich beim Ordnungsamt – Referat Fundangelegenheiten in der Stresemannstraße 48 oder in einem der Bremer Polizeireviere anzeigen und abgeben:
Fundrecht ist Privatrecht: Bei Uneinigkeiten zwischen Eigentümer:innen und Finder:innen entscheidet das Zivilgericht und nicht das Ordnungsamt.
Wo kann ich mehr erfahren?
Fundbüro BSAG
Deutsche Bahn Fundservice
Informationen zum DB Fundservice
Aktualisiert am 07.10.2025