Die Sorgeerklärung kann auch bei einem Notar abgegeben werden. Dort ist die Beurkundung kostenpflichtig.
Wird keine Sorgeerklärung abgegeben, hat grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des (Mit)Sorgerechts stellen.
Wo kann ich mehr erfahren?
Datenschutzinformation zur Beantragung der Beurkundung der Sorgeerklärung und zur Anerkennung der Mutter- bzw. Vaterschaft
Informationen zum Sorgerecht auf der Internetseite "Familienportal" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Informationen zum Sorgerecht auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz (BMJ)
Aktualisiert am 22.07.2025