Verfahren

  • Für eine Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin mit dem Amt für soziale Dienste beim Fachdienst Beistandschaft/ Unterhalt für Minderjährige vereinbaren.
  • Sie können für eine Terminvereinbarung den Onlinedienst unter "Weitere Informationen" - "Online Service" - "Vater-, Mutterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung" nutzen.
  • Wenn Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bei der Terminvereinbarung mit.
  • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen. Am besten zusammen.
  • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen.
  • Sie werden über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärungen informiert. 
  • Die Urkunde über die Sorgerechtserklärung wird Ihnen dann vorgelesen.
  • Beide Elternteile müssen die Urkunde unterschreiben.
  • Beide Elternteile bekommen beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Die Sorgeerklärung kann auch bei einem Notar abgegeben werden. Dort ist die Beurkundung kostenpflichtig.

Wird keine Sorgeerklärung abgegeben, hat grundsätzlich die Mutter das alleinige Sorgerecht. Der Vater kann beim Familiengericht einen Antrag auf Übertragung des (Mit)Sorgerechts stellen.