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Genehmigung der Tätigkeit von Lehrkräften an privaten Ersatzschulen beantragen (Lehrgenehmigung)

Wie können Lehrkräfte an einer privaten Ersatzschule tätig werden? Erfahren Sie hier mehr. 

  • Basisinformationen

    Für die Tätigkeit von Lehrkräften an privaten Ersatzschulen bedarf es einer Genehmigung durch die zuständige Stelle.
    Bei Lehrkräften, die die Befähigung zu einem Lehramt an öffentlichen Schulen besitzen, gilt die Genehmigung als erteilt. Ein Antrag auf Lehrgenehmigung muss dennoch gestellt werden. 

    Voraussetzungen

    • Für die Lehrtätigkeit bedarf es einer wissenschaftlichen Ausbildung der Lehrkräfte, die nicht hinter denen der öffentlichen Schulen zurücksteht.
    • Es bedarf grundsätzlich eines universitären Masterabschlusses, der dem Unterrichtsfach, welches unterrichtet werden soll, affin ist. 
  • Ablauf

    • Die Lehrgenehmigung wird nicht durch die betroffene Person selbst beantragt!
    • Die Schulträger der privaten Ersatzschulen beantragen vor dem geplanten Unterrichtseinsatz die Lehrgenehmigung für die entsprechenden Unterrichtsfächer und die Schulstufen unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen. 
    • Nach Eingang der Antragsunterlagen bei der zuständigen Stelle werden diese auf Vollständigkeit geprüft.
    • Sollten noch Unterlagen fehlen, erhalten Sie darüber eine Mitteilung.
    • Erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen ist eine ganzheitliche und abschließende Bearbeitung möglich.
  • Benötigte Unterlagen

    • Formlosen Antrag auf Lehrgenehmigung unter Nennung der Fächer und Jahrgangsstufen, die durch die Lehrkraft unterrichtet werden sollen.
    • Lebenslauf
    • Nachweise des universitären Abschlusses

      Masterzeugnis, Zeugnis der 2. Staatsprüfung, etc.

    • Aktuelles Erweitertes Führungszeugnis im Original nach § 30a Bundeszentralregistergesetz
    • Merkblatt zum Datenschutz
    • gegebenenfalls Nachweis zertifizierter deutscher Sprachkenntnisse

      mindestens auf dem C1-Niveau gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)

    • gegebenenfalls weitere Nachweise zur pädagogischen Eignung
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine Angabe.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig. Vollständige Unterlagen beschleunigen die Antragsbearbeitung.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 17.10.2025

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