Die Genehmigung der Tarife und Beförderungsbedingungen für den Schienenpersonennahverkehr muss beantragt werden.
Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, im Schienenpersonennahverkehr Tarife aufzustellen. Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, ohne deren vorherige Genehmigung die Eisenbahnverkehrsdienste nicht erbracht werden dürfen.
Tarife müssen die Entgelte oder alle Angaben, die zur Berechnung des Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind, sowie alle anderen für die Beförderung maßgebenden Bestimmungen enthalten. Tarife müssen gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden.
Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Verkehrs- und Tarifverbünde stellen einen Tarifantrag für die Beförderungsbedingungen oder deren Änderung, über den dann entschieden wird.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen beziehungsweise der Verkehrs- oder Tarifverbund muss seinen Sitz in Bremen haben.
400,00 EUR bis 800,00 EUR
3 Monate Eine erforderliche Genehmigung gilt als erteilt, wenn dem Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht innerhalb von 6 Wochen nach Eingang seines Antrages eine vom Antrag abweichende Entscheidung der Genehmigungsbehörde zugeht.
6 Wochen bis 8 Wochen
Aktualisiert am 26.03.2026