Sie planen die Errichtung oder Änderung einer Abfallentsorgungsanlage? Dann müssen Sie sich ggf. bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung einholen.
Die Errichtung und der Betrieb von Abfallbehandlungs- und Abfallbeseitigungsanlagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Für Deponien gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Für alle anderen Abfallbeseitigung- oder Abfallbehandlungsverfahren richtet sich das Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Eine Genehmigung kann erforderlich sein, wenn eine Anlage neu geplant, eine bereits genehmigte Anlage geändert oder eine Kapazitätserweiterung einer bisher genehmigungsfrei betriebenen Anlage vorgenommen wird.
Für die Genehmigung werden benötigt:
schriftlicher Antrag
Zeichnungen und Erläuterungen
Für unwesentliche Änderungen der Anlage ist eine Anzeige erforderlich.
In der Freien Hansestadt Bremen werden für das Anzeige- und Genehmigungsverfahren mit Zustimmung des Niedersächsischen Umweltministeriums die Antragsformulare aus Niedersachsen verwendet. Die Formulare und weitere nützliche Hinweise finden Sie daher auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht Niedersachsen (siehe "Formular / Online-Service")
Aktualisiert am 31.01.2025