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Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen Anlagen, Waren und Stoffe

Wenn Sie beabsichtigen, an einer genehmigungsbedürftigen Anlage Änderungen vorzunehmen, mit der Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wird, müssen Sie hierfür bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung beantragen.

  • Basisinformationen

    Sie betreiben eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlage, für die Sie bereits eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung besitzen, und planen an dieser Anlage Repowering-Maßnahmen vorzunehmen?

    Repowering-Maßnahmen dienen der Modernisierung einer Anlage zum Zwecke der Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien.

    Durch diese Repowering-Maßnahme können, im Verhältnis zum gegenwärtigen Zustand der Anlage, nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden. Soweit diese für die Genehmigungsvoraussetzungen der genehmigungspflichtigen Anlage erheblich sind, bedarf es einer Änderungsgenehmigung.

    Deshalb müssen entsprechende Änderungen an genehmigungsbedürftigen Anlagen durch die immissionsschutzrechtliche Behörde überprüft werden. Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Änderungsgenehmigung stellen und alle erforderlichen Unterlagen für die Beurteilung einreichen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Voraussetzungen

    • Sie müssen nachweisen, dass Sie bei der Errichtung und dem Betrieb einer Anlage die Pflichten des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllen werden.
    • Dem Vorhaben stehen keine anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften oder Belange des Arbeitsschutzes entgegen.
  • Ablauf

    • Sie reichen die genannten Unterlagen unterschrieben bei der Behörde ein
    • Die zuständige Behörde bestätigt Ihnen den Eingang der Unterlagen und teilt Ihnen mit, welche zusätzlichen Unterlagen sie zur Beurteilung der Voraussetzungen benötigt.
    • Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wird durchgeführt.
    • Sie können erst nach Erhalt der Genehmigung mit ihrem Vorhaben beginnen.

    Online-Beantragung:

    • Den Link zum Onlinedienst "ELiA-Online - Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung" finden Sie unter "Weitere Informationen".
    • Bitte melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über das Servicekonto Gemeinsam-Online an oder registrieren Sie sich zuerst.
    • ELiA-Online ist ein formularbasierter Onlinedienst, mit dem auch per Upload-Funktion weitere Unterlagen (Gutachten, Zeichnungen etc.) dem Antrag oder der Anzeige beigefügt werden können.
  • Benötigte Unterlagen

    • ELiA-Formulare
      • (Elektronische immissionsschutzrechtliche Antragsstellung), verfügbar auf der Internetseite der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
    • Erforderliche Zeichnungen, Pläne oder Gutachten
    • Erläuterungen zur Anlage
    • Sonstige Unterlagen
      •  gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde erfragen
  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    Die Gebühren sind vom Einzelfall abhängig. Sie richten sich nach der Kostenverordnung der Umweltverwaltung (UmwKostV).

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie müssen die Änderungen der Anlage vor deren Umsetzung beantragen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Monate bis 7 Monate

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 22.07.2025

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