Alle Gesellschafter einer Steuerberatungsgesellschaft
müssen der zuständigen Berufskammer gemeldet werden. Die Steuerberatungsgesellschaften
müssen jährlich eine aktuelle Gesellschafterliste bei der jeweiligen
Steuerberaterkammer vorlegen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der
Internetseiter der Steuerberaterkammer Bremen im geschützten Bereich "Für
Kammermitglieder" unter
https://www.stbkammer-bremen.de/kammermitglieder.php
Wo kann ich mehr erfahren?
Steuerberatungsgesetz
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz
Aktualisiert am 31.01.2025