Wenn Sie beabsichtigen, als Prostituierte:r zu arbeiten, können Sie sich beraten lassen. Wenn Sie bereits als Prostituierte:r arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Beabsichtigen Sie, als Prostituierte:r zu arbeiten, können Sie sich gesundheitlich beraten lassen.
Um die Tätigkeit als Prostituierte:r auszuüben, müssen Sie sich anmelden. Wenn Sie eine Tätigkeit als Prostituierte:r anmelden möchten, sind sie verpflichtet, sich vorab beraten zu lassen.
Wenn Sie bereits als Prostituierte:r arbeiten, müssen Sie sich regelmäßig beraten lassen.
Bei der gesundheitlichen Beratung geht es vor allem um Themen wie
Das Gespräch ist vertraulich. Das heißt, es werden keine Informationen weitergegeben. Falls Sie nicht gut deutsch sprechen, kann eine Dolmetschung oder Sprachmittlung dabei sein oder angerufen werden, die für Sie übersetzt. Auch dann bleibt das Gespräch vertraulich.
Die Anmeldung ist an ein persönlich wahrzunehmendes Informations- und Beratungsgespräch gekoppelt.
Zusätzlich zu der Anmeldebescheinigung und der Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung mit dem Namen ist die Ausstellung einer sogenannten Alias-Anmeldebescheinigung bzw. Alias-Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung möglich. Der reale Name wird durch einen Phantasienamen ersetzt. Der Alias-Name kann frei gewählt werden und muss auch keinen Hinweis auf das Geschlecht geben.
Mit der Aliasbescheinigung können Prostituierte - ohne Aufgabe der Anonymität - über Ihre ordnungsgemäße Anmeldung als Prostituierte informieren.
Alias-Bescheinigungen (Alias-Anmeldebescheinigung und Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung) können Prostituierte gegenüber Betreibern und Betreiberinnen verwenden. Der reale Name muss nicht angegeben werden. Damit können Prostituierte entscheiden, ob Sie ihren wahren Namen dem Betreiber/der Betreiberin oder für diese handelnden Personen nennen wollen. Vereinbarungen mit Betreibern/Betreiberinnen eines Prostitutionsgewerbes können auch unter dem Alias-Namen, der sich aus der gültigen Alias-Anmeldebescheinigung ergibt, abgeschlossen werden.
Die Alias-Bescheinigung dient auch als Nachweis bei Kontrollen der Anmelde- und Erlaubnisstelle (in Bremen ist dies die Gewerbebehörde).Die Anmelde- und Aliasbescheinigung ist aber kein Ersatz für den Personalausweis oder Reisepass.
Sie sind volljährig.
Rechtsbehelf:
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
gebührenfrei
Sofern Sie als Prostituierte:r arbeiten und noch nicht 21 Jahre alt sind, müssen Sie sich alle 6 Monate beraten lassen.
Wenn Sie bereits 21 Jahre alt oder älter sind, müssen Sie sich einmal pro Jahr beraten lassen.
Die Dauer der Beratung ist einzelfallabhängig. Die Bescheinigung wird Ihnen sofort im Anschluss an die Beratung ausgestellt.
Aktualisiert am 23.04.2026