Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch ein Steuerberatungsbüro erstellen lassen:
Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.
Einzelfallabhängig.
gebührenfrei
Formulare
Gewerbesteuererklärungen Alle Formulare sind abrufbar über das Vordruckportal des Bundesministeriums der Finanzen
Aktualisiert am 22.07.2025