Anmeldung von Drittlandsendungen mit GGEDP/GGEDD, BL (Bill of Lading) sowie gültigem Gesundheitszeugnis und ggf. Laborergebnissen
es findet eine Dokumentenkontrolle und abhängig vom Produkt eine Gestellung zur Nämlichkeitskontrolle und Warenuntersuchung statt. Die Ergebnisse werden im GGEDP/GGEDD festgehalten und über die Einfuhrfähigkeit entschieden (Einfuhrerlaubnis, Einfuhr unter bestimmten Bedingungen, Zurückweisung)
Besondere Bestimmungen für den persönlichen Reiseverkehr: Die Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft aus Ländern außerhalb der EU ist größtenteils verboten.
Die Grenzkontrollstellen in Bremen, Bremerhaven und Cuxhafen sind für die Abfertigung lebender Tiere aus Drittstaaten nicht zugelassen. Auch existiert keine Grenzkontrollstelle am Flughafen Bremen.
Aktualisiert am 01.02.2024