Der Ordnungsdienst bestreift Bremens Grünanlagen und kontrolliert das Anleinen von (gefährlichen) Hunden, die (illegale) Müllentsorgung, das Grillen in ausgewiesenen Flächen und das Abbrechen von Zweigen von Bäumen sowie das Abschneiden von Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen, welches nicht durch die Stadt Bremen beauftragt wurde.
Was in Grünanlagen erlaubt ist bzw. was zu beachten ist, finden Sie beispielsweise in den Beschreibungen zur Hundehaltung oder Grillen in der Öffentlichkeit.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes belehren, spechen kostenfreie oder kostenpflichtige Verwarnungen aus, zeigen Ordnungswidrigkeiten an und treffen Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr.
Der Ordnungsdienst kann direkt vor Ort ein Verwarngeld in bar erheben oder auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. In diesem Fall erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle.
Aktualisiert am 31.01.2025