Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:
Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06.): bis zum 31.07. des Kalenderjahres
Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07. bis 31.12.): bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres
Bei ordnungsgemäßer Übermittlung gibt es in der Regel keine Rückmeldung durch die zuständige Stelle.
gebührenfrei
Aktualisiert am 22.07.2025