Wenn Sie standesamtlich heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Die Stadt Bremen hat 2 Standesamtsbezirke.
Um den Ablauf zu beschleunigen, können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Der Weg zur standesamtlichen Eheschließung besteht aus 3 Schritten.
Schritt 1: Voranmeldung
Wenn Sie die Online-Voranmeldung nicht nutzen möchten oder können, werden die entsprechenden Auskünfte während der Öffnungszeiten in den Standesämtern (siehe unter "Zuständige Stellen") erteilt. Vereinbaren Sie dafür einen Termin. Für dieses Vorgespräch ist es zunächst ausreichend, wenn es von einer/einem der künftigen Ehepartner:innen wahrgenommen wird.
Schritt 2: Anmeldung der Eheschließung
Grundsätzlich sollten zu dem Termin zur Anmeldung der Eheschließung beide Partner:innen kommen. Ist dies nicht möglich, kann die Person, die nicht kommen kann, eine Vollmacht (Beitrittserklärung) erteilen. Den Vordruck finden Sie bei den Formularen unter "Beitrittserklärung".
Schritt 3: Eheschließung
Für die Eheschließung in den beiden Standesamtsbezirken können Sie auch einen Außentraustandort wählen. Weitere Informationen zu den einzelnen Außentraustandorten finden Sie unter "Weitere Informationen" verlinkt.
Für das Standesamt Bremen-Mitte
Für das Standesamt Bremen- Nord
Termine für die Eheschließung in den Außentraustandorten im Bezirk Bremen-Mitte sprechen Sie bitte direkt mit dem ausgewählten Außentraustandort ab.
Termine für die Eheschließung in den Außentraustandorten im Bezirk Bremen-Nord sprechen Sie bitte mit dem Standesamt Bremen-Nord ab.
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist das jeweilige Landesrecht/ausländische Recht zu beachten. Das Gleiche gilt, wenn Sie im Ausland geboren wurden sowie bei Vorehen und/oder deren Aufhebung im Ausland.
Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie nach der Voranmeldung.
57,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist.
96,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.
143,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist und ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist.
191,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten, ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist und Urkunden einer inhaltlichen Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung bedürfen.
29,00 EUR Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist.
72,00 EUR Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.
36,00 EUR Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung bei einem anderen Standesamt erfolgte.
127,00 EUR Eheschließung an einem Außentrauort.
15,00 EUR Eheurkunde, jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde 8 €.
15,00 EUR Internationale Heiratsurkunde, jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde 8 €.
36,00 EUR Abnahme einer Versicherung an Eides Statt.
Die Bezahlung der Gebühren ist mit Bar- oder Kartenzahlung (EC-Karte, Maestro, Mastercard, Visa oder VPay) möglich.
Stammbücher werden von den Standesämtern nicht angeboten.
6 Monate ist die Anmeldung der Eheschließung gültig, sobald festgestellt worden ist, dass die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind.
Keine Angabe möglich.
Aktualisiert am 25.02.2026