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Heirat anmelden

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Wenn Sie standesamtlich heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

  • Basisinformationen

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

    Die Stadt Bremen hat 2 Standesamtsbezirke. 

    • Die Anmeldung für Eheschließende mit Wohnsitz in Bremen-Mitte erfolgt deshalb im Standesamt Bremen-Mitte.
    • Für Eheschließende mit Wohnsitz in Bremen-Nord erfolgt diese im Standesamt Bremen-Nord. 
    • Haben die Eheschließenden unterschiedliche Wohnorte, ist die Anmeldung der Eheschließung wahlweise in einem der Standesämter möglich. 

    Um den Ablauf zu beschleunigen, können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.

    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.

    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeuginnen oder Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeuginnen oder Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Voraussetzungen

    • Sie sind volljährig.
    • Sie sind geschäftsfähig.
    • Sie sind nicht in gerader Linie miteinander verwandt.
    • Sie dürfen nicht Ihre Geschwister oder Halbgeschwister heiraten. Auch wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch Adoption begründet wurde ist eine Ehe ausgeschlossen.
    • Sie dürfen nicht bereits verheiratet sein. Eine vorherige Ehe muss aufgelöst sein. Wenn Sie Ihre Ehe im Ausland geschieden haben, dann muss die Scheidung in vielen Fällen vorher in Deutschland anerkannt werden.
    • Auch wenn Sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, muss diese vor der Ehe aufgelöst werden. Es sei denn Sie wollen Ihren Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin heiraten.
  • Ablauf

    Der Weg zur standesamtlichen Eheschließung besteht aus 3 Schritten.

    Schritt 1: Voranmeldung 

    • Nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Voranmeldung. 
      Sie verkürzt die Bearbeitungszeit. Das Standesamt erhält über die Online-Voranmeldung die von Ihnen angegebenen Daten und kann Ihnen dann Auskunft über die erforderlichen Unterlagen erteilen.
    • Diese Auskunft erhalten Sie per E-Mail und sollte spätestens nach einer Woche bei Ihnen eingegangen sein.
      • Bitte haben Sie ein wenig Geduld und sehen Sie bitte auch von Sachstandsanfragen ab.
      • Soweit Sie nach einer Woche noch keine Antwort erhalten haben sollten, wenden Sie sich bitte an ehe@inneres.bremen.de.
    • Danach kann die Anmeldung zur Eheschließung nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

    Wenn Sie die Online-Voranmeldung nicht nutzen möchten oder können, werden die entsprechenden Auskünfte während der Öffnungszeiten in den Standesämtern (siehe unter "Zuständige Stellen") erteilt. Vereinbaren Sie dafür einen Termin. Für dieses Vorgespräch ist es zunächst ausreichend, wenn es von einer/einem der künftigen Ehepartner:innen wahrgenommen wird. 

    Schritt 2: Anmeldung der Eheschließung

    • Für die Anmeldung der Eheschließung müssen Sie einen Termin mit dem Standesamt vereinbaren. 
    • Bei diesem Termin werden die benötigten Unterlagen geprüft. 
    • Sie erhalten Informationen zum Beispiel über die Namensführung und den Ablauf des Tages der Eheschließung.
    • Sobald festgestellt wird, dass die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind, ist die Anmeldung der Eheschließung 6 Monate gültig.

    Grundsätzlich sollten zu dem Termin zur Anmeldung der Eheschließung beide Partner:innen kommen. Ist dies nicht möglich, kann die Person, die nicht kommen kann, eine Vollmacht (Beitrittserklärung) erteilen. Den Vordruck finden Sie bei den Formularen unter "Beitrittserklärung".

    Schritt 3: Eheschließung

    • Für die Eheschließung im historischen Gebäude des Standesamtes Bremen-Mitte stehen 2 Trauzimmer zur Verfügung.
    • Im Standesamt Bremen-Nord finden die Trauungen im Trauzimmer im Stadthaus im Staffelgeschoss über den Dächern von Bremen-Nord in der Gerhard-Rohlfs-Straße statt.

    Für die Eheschließung in den beiden Standesamtsbezirken können Sie auch einen Außentraustandort wählen. Weitere Informationen zu den einzelnen Außentraustandorten finden Sie unter "Weitere Informationen" verlinkt. 

    Für das Standesamt Bremen-Mitte

    • Arberger Mühle
    • botanika- Das Grüne Science Center
    • Fallturm- ZARM- Betriebsgesellschaft- mbH
    • Lür-Kropp-Hof und Hochtiedshuus
    • Rathaus Bremen
    • Weserstadion

    Für das Standesamt Bremen- Nord

    • Burg Blomendal
    • Schloss Schönebeck
    • Kahnschifferhaus

    Termine für die Eheschließung in den Außentraustandorten im Bezirk Bremen-Mitte sprechen Sie bitte direkt mit dem ausgewählten Außentraustandort ab.
    Termine für die Eheschließung in den Außentraustandorten im Bezirk Bremen-Nord sprechen Sie bitte mit dem Standesamt Bremen-Nord ab.

    Weitere Hinweise

    Bei ausländischer Staatsangehörigkeit ist das jeweilige Landesrecht/ausländische Recht zu beachten. Das Gleiche gilt, wenn Sie im Ausland geboren wurden sowie bei Vorehen und/oder deren Aufhebung im Ausland.

  • Benötigte Unterlagen

    • Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich je nach der eigenen Lebenssituation.

      Welche Unterlagen Sie benötigen, erfahren Sie nach der Voranmeldung. 

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    57,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist.
    96,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.
    143,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist und ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist.
    191,00 EUR Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten, ein Antrag auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zu stellen ist und Urkunden einer inhaltlichen Überprüfung durch die deutsche Auslandsvertretung bedürfen.
    29,00 EUR Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist.
    72,00 EUR Erneute Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist.
    36,00 EUR Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung bei einem anderen Standesamt erfolgte.
    127,00 EUR Eheschließung an einem Außentrauort.
    15,00 EUR Eheurkunde, jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde 8 €.
    15,00 EUR Internationale Heiratsurkunde, jede weitere gleiche und gleichzeitig ausgestellte Urkunde 8 €.
    36,00 EUR Abnahme einer Versicherung an Eides Statt.
    Die Bezahlung der Gebühren ist mit Bar- oder Kartenzahlung (EC-Karte, Maestro, Mastercard, Visa oder VPay) möglich.
    Stammbücher werden von den Standesämtern nicht angeboten.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    6 Monate ist die Anmeldung der Eheschließung gültig, sobald festgestellt worden ist, dass die Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllt sind.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe möglich.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 25.02.2026

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