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Hilfe zur ambulanten Pflege Gesundheit und Vorsorge

Brauchen Sie oder einer Ihrer Angehörigen ambulante Pflege, weil Sie sich allein zu Hause nicht mehr versorgen können? Sind Sie wegen Krankheit oder Behinderung in Ihrer Selbstständigkeit oder Ihren Fähigkeiten beeinträchtigt?

Vorrangig erhalten pflegebedürftige Menschen, die kranken- bzw. pflegeversichert sind, finanzielle Leistungen für körperbezogene Pflegemaßnahmen (u.a. Körperpflege), pflegerische Betreuungsmaßnahmen (u.a. Begleitung, Beaufsichtigung) und Hilfen bei der Haushaltsführung (u.a. Reinigung der Wohnung, Einkauf) von ihrer Pflegekasse nach dem 11. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Ist jemand nicht pflegeversichert oder sind die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichend, kommen Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem 12.Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Betracht.

Rund um das Thema Pflege beraten die Pflegestützpunkte im Land Bremen verbraucherorientiert, unabhängig und kostenlos (Kontaktdaten s. unter "Zuständige Stellen").

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Aktualisiert am 25.08.2025

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