Es gibt einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Neben den Eltern und Kindern können auch andere diese Hilfen in Anspruch nehmen, zum Beispiel ein Vormund oder Pflegepersonen des Kindes.
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Datenschutzinformation zum Onlinedienst „Hilfen zur Erziehung“
Aktualisiert am 31.01.2025