Die Kosten für die Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.
Wo kann ich mehr erfahren?
Amt für Soziale Dienste - Erziehungsberatung
Datenschutzinformation zum Onlinedienst „Hilfen zur Erziehung“
Aktualisiert am 31.01.2025