Hinterbliebene von Deutschen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in den im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten inhaftiert worden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des SGB XIV eine Hinterbliebenenrente.
Personen können Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) erhalten, wenn sie in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in den im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.
Eine Hinterbliebenenrente nach dem HHG kann gewährt werden, wenn die geschädigt Person an den Folgen der Schädigung verstorben ist
Aktualisiert am 08.08.2025