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Hinterbliebenenversorgung nach Häftlingshilfegesetz beantragen Notlagen und Opferhilfen

Hinterbliebene von Deutschen, die aus politischen Gründen in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in den im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten inhaftiert worden sind und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des SGB XIV eine Hinterbliebenenrente.

  • Basisinformationen

    Personen können Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG) erhalten, wenn sie in der ehemaligen DDR, im ehemaligen Ostberlin oder in den im Bundesvertriebenengesetz genannten Vertreibungsgebieten aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen wurden und dadurch eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben. 
    Eine Hinterbliebenenrente nach dem HHG kann gewährt werden, wenn die geschädigt Person an den Folgen der Schädigung verstorben ist

  • Ablauf

    Die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen können beim Amt für Versorgung und Integration Bremen angefordert werden.

    Weitere Hinweise

    Zuständig ist das Bundesland, in dessen Bereich die Hinterbliebenen leben.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine Angabe.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 08.08.2025

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