Hinterbliebene von Deutschen, die eine gesundheitliche Schädigung infolge einer rechtsstaatswidrigen strafrechtlichen Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet = ehemalige DDR) oder Einweisung in eine psychiatrische Anstalt in der ehemaligen DDR erlitten haben, an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) eine Hinterbliebenenrente.

Eine Hinterbliebenenbeihilfe kann gewährt werden, wenn der Verstorbene durch die Folgen der Schädigung gehindert war, eine entsprechende Erwerbstätigkeit auszuüben.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist u.a., dass die rechtsstrafwidrige Entscheidung aufgehoben worden ist.

Weiteres wäre direkt beim Amt für Versorgung und Integration Bremen zu erfragen.