Hinterbliebene von Deutschen, die eine gesundheitliche Schädigung infolge einer rechtsstaatswidrigen strafrechtlichen Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet = ehemalige DDR) oder Einweisung in eine psychiatrische Anstalt in der ehemaligen DDR erlitten haben, an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des SGB XIV eine Hinterbliebenenrente.
Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist unter anderem, dass die rechtsstrafwidrige Entscheidung aufgehoben worden ist.
Weiteres wäre direkt beim Amt für Versorgung und Integration Bremen zu erfragen.
Die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen können beim Amt für Versorgung und Integration Bremen angefordert werden.
Zuständig ist das Bundesland in dessen Bereich die Hinterbliebenen leben. Für Bremen und Bremerhaven ist dies das Amt für Versorgung und Integration Bremen.
gebührenfrei
Aktualisiert am 04.11.2025