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Hinterbliebenenversorgung nach Strafrechtlichem Rehabilitierungsgesetz beantragen Notlagen und Opferhilfen

  • Basisinformationen

    Hinterbliebene von Deutschen, die eine gesundheitliche Schädigung infolge einer rechtsstaatswidrigen strafrechtlichen Entscheidung eines staatlichen deutschen Gerichts in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Beitrittsgebiet = ehemalige DDR) oder Einweisung in eine psychiatrische Anstalt in der ehemaligen DDR erlitten haben, an deren Folgen sie verstorben sind, erhalten nach den Vorschriften des SGB XIV eine Hinterbliebenenrente.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Gewährung der Leistung ist unter anderem, dass die rechtsstrafwidrige Entscheidung aufgehoben worden ist.

    Weiteres wäre direkt beim Amt für Versorgung und Integration Bremen zu erfragen.

  • Ablauf

    Die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen können beim Amt für Versorgung und Integration Bremen angefordert werden.

    Weitere Hinweise

    Zuständig ist das Bundesland in dessen Bereich die Hinterbliebenen leben. Für Bremen und Bremerhaven ist dies das Amt für Versorgung und Integration Bremen.

  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 04.11.2025

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