Ein Hund muss innerhalb von 2 Wochen nach Ende der Haltung in der Stadtgemeinde Bremen abgemeldet werden.
Die Dauer der Bearbeitung kann mehrere Wochen betragen.
Zu viel gezahlte Hundesteuer wird für den Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht erstattet.
Aktualisiert am 09.09.2025